„Krone“-Kolumnist Tassilo Wallentin sprach mit Österreichs einstigem obersten Mafiajäger und Asylrichter DDr. Friedrich Kinzlbauer über „Asyl-Shopping“, warum kriminelle Asylwerber oft nicht abgeschoben werden können und wie man die Situation wieder in den Griff bekommt.
Tassilo Wallentin: Sie waren einer der erfahrensten Asylrichter Österreichs. Hat sich aus Ihrer Sicht die Situation beruhigt? Gibt es weniger Asylanträge? Sind die Grenzen nun dicht?
DDr. Friedrich Kinzlbauer: Die Situation hat sich eher verschärft! Die Anzahl der bei Gericht anhängigen Asylverfahren wird Ende 2018 der Einwohnerzahl der Stadt St. Pölten entsprechen. Zum Vergleich: Letztes Jahr wurden in Österreich 25.000 Anträge gestellt - in Polen waren es nur 5000 und in Ungarn überhaupt nur 3500.
Auch heuer dürften wieder 25.000 neue Asylanträge in Österreich gestellt werden. Und zusätzlich dazu wird uns auch noch der Familiennachzug aus dem Jahre 2015 beschäftigen, als an die 90.000 Asylanträge gestellt wurden. Die Grenzen sind weiterhin nicht dicht! Wären sie es, gäbe es auch keine illegalen Einreisen nach Österreich.
Österreich ist nur von sicheren Drittstaaten umgeben. Es gilt doch die Regel: Der erste sichere Drittstaat, den der Asylwerber betritt, ist für ihn zuständig - „Asyl-Shopping“, also das Aussuchen des Asyllandes, ist verboten. Wie kann überhaupt jemand erfolgreich bei uns um Asyl ansuchen? Ein Asylwerber kann doch nur über einen sicheren Drittstaat nach Österreich gelangt sein?
Das stimmt, „Asyl-Shopping“ ist verboten. Das Problem ist aber, dass wir unsere Grenzen nicht kontrollieren. Sobald jemand über ein sicheres Drittland zu uns kommt und einen Asylantrag stellt, nachdem er im Grenzbereich kontrolliert wurde, hat Österreich sieben Tage Zeit, um dieses sichere Drittland aufzufordern, dass es den Asylwerber wieder zurücknimmt. Versäumen unsere Behörden diese siebentägige Frist oder der Nachbarstaat nimmt nicht zurück bzw. ist nicht bekannt, aus welchem Nachbarland der Asylwerber zu uns eingereist ist, dann ist Österreich für das Asylverfahren ein für alle Mal zuständig, salopp gesagt, dann „gehört der Asylwerber uns“, obwohl er aus einem sicheren Drittland zu uns eingereist ist.
In der Praxis verhält es sich so, dass die Asylwerber ihre Fluchtroute aus ihrem Herkunftsland bis in die Türkei einwandfrei schildern können, ab der Türkei jedoch „nicht mehr wissen“, welche Länder sie bis nach Österreich durchquert hätten. Es gibt sogar Anleitungen im Internet, dass man gegenüber den Asylbehörden sagen soll, man sei an der türkischen Grenze in einen Bus eingestiegen und erst in Österreich wieder ausgestiegen und wisse nicht, über welche Länder man gefahren sei.
Warum kann man straffällige Asylwerber oftmals schwer oder gar nicht abschieben? Wenn der Betreffende eine Gefahr für Österreichs Sicherheit oder die Allgemeinheit darstellt - etwa weil er wegen einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurde - muss man doch abschieben dürfen?
Unsere Möglichkeiten sind sehr, sehr begrenzt. Zuerst muss das Herkunftsland des Straffälligen eindeutig feststehen. Das ist oft nicht der Fall, weil die Leute ihren Pass weggeworfen und gegenüber den Behörden falsche Angaben über ihre Identität gemacht haben. Dann muss das Herkunftsland überhaupt bereit sein, den Straffälligen zurückzunehmen. Staaten wie Marokko und Tunesien nahmen in der Vergangenheit ihre Staatsangehörigen nicht zurück. Und selbst wenn alle diese Voraussetzungen vorliegen, dann dürfen wir den Straftäter trotzdem nicht abschieben, wenn ihm in seinem Herkunftsland „menschenrechtsunwürdige Zustände drohen“. Das ist faktisch in jedem afrikanischen und arabischen Land der Fall. Aus all diesen Gründen konnten in der Vergangenheit fast bis zu 90 Prozent der abgelehnten Asylwerber nicht abgeschoben werden!
Hat die neue Regierung daran etwas verändert? Man hört immer wieder, dass vermehrt Abschiebungen erfolgen würden? Wurde das Asylrecht verschärft?
Das Asylrecht wurde nicht verschärft. In Österreich liegt die Möglichkeit für gewisse Länderangehörige Asyl zu bekommen, immer noch bei 70 Prozent, in Polen hingegen bei nur fünf Prozent. Das sogenannte Fremdenrechtspaket bringt keine Vorteile im Verfahren. Ja, der Verwaltungsaufwand wurde sogar erhöht. Österreich nimmt auch weiterhin viel mehr Asylwerber von anderen Staaten zurück, als wir an andere Staaten überstellen. Und zu den Abschiebungen ist festzustellen, dass die Mehrheit der Abgeschobenen freiwillig ausgereist ist. Dieses Phänomen ist damit zu erklären, dass diese Personen bei freiwilliger Ausreise Rückkehrgeld von Österreich erhalten. Wie viele von ihnen nachher wieder illegal nach Österreich einreisen, darüber gibt es keine Statistik.
Was sollte am Asylrecht geändert werden?
An eine EU-weite Lösung ist in absehbarer Zeit nicht zu denken. Wir müssen nationale Schritte setzen. Der illegale Grenzübertritt müsste verhindert werden; dies im Einklang mit dem Schengen-Abkommen. Es müsste verstärkt temporäre Grenzkontrollen an immer anderen Orten und ständige Kontrollen im Grenzraum (30 Kilometer) zu unseren Nachbarn wie Ungarn, Italien, Slowenien etc. geben. So wäre es möglich, illegale Personen sofort zurückzuschieben, da ja der Eintrittsort nach Österreich eindeutig nachgewiesen werden kann. Weiters müssten Abschiebungen von abgelehnten Asylwerbern sofort vollzogen werden.
Derzeit ist es so, dass es für den abgelehnten Asylwerber die Möglichkeit gibt, entweder „abzutauchen“ oder Beschwerde beim Höchstgericht samt Antrag auf aufschiebende Wirkung einzulegen oder einfach einen neuen Asylantrag zu stellen. Das führt das langwierige, oft über Jahre dauernde Asylverfahren ins Absurde. Immer öfter erhalten abgelehnte Asylwerber das dauerhafte Bleiberecht, weil sie schon so lange in Österreich sind und sich hier ihr Privat- und Familienleben geschaffen haben.
Kronen Zeitung
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