Unfassbarer Fall von Sozialbetrug in Tirol: Die Polizei konnte in Innsbruck eine 68-jährige Frau entlarven, die seit dem Jahr 2006 ihre E-Card immer wieder an ihre nicht versicherte Mutter weitergegeben haben soll. Die etwa 85-jährige Türkin soll sich daraufhin im Namen der Tochter unter anderem mehreren Operationen unterzogen haben. Nun flog der Schwindel auf. Der betroffenen Sozialversicherungsanstalt entstand bisher ein Schaden von mehr als 50.000 Euro.
Einer Innsbrucker Ärztin waren bei der Behandlung Ungereimtheiten aufgefallen - sie war es dann auch, die mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft den Stein ins Rollen brachte. Die Sondergruppe „Sozialbetrug“ wurde mit Ermittlungen beauftragt. Und sie deckte einen schier unfassbaren Betrugsfall auf!
E-Card immer wieder weitergegeben
„Die bisherigen Erhebungen ergaben, dass eine 68-jährige, in Innsbruck wohnhafte Österreicherin seit dem Jahr 2006 in zahlreichen Fällen ihre Versicherungskarte an ihre nicht sozialversicherte Mutter weitergegeben hatte“, heißt es vonseiten der Ermittler.
OPs, Spitals- und Reha-Aufenthalte
Zahlreiche Operationen, Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte seien mutmaßlich mittels der E-Card der Tochter über die Sozialversicherungsanstalt abgerechnet worden. Laut derzeitigem Ermittlungsstand beträgt der Schaden über 50.000 Euro. Er könnte unterm Strich aber noch weitaus höher ausfallen.
Außerdem brisant: Die etwa 85-jährige Türkin pendelte offenbar immer wieder zwischen Tirol und ihrem Heimatland hin und her. Und das mit gefälschten Ausweisdokumenten. Die beiden Frauen wurden wegen des Verdachts des schweren Betruges auf freiem Fuß angezeigt.
Fotos auf E-Cards ab 2019
Abhilfe gegen derartigen Missbrauch könnte die ab 2019 geltende Regelung schaffen, der zufolge nur noch E-Cards mit Foto neu ausgegeben werden. Bis 2023 läuft die Übergangsfrist, dann muss der Austausch aller Karten abgeschlossen sein. Allerdings nützt auch das beste Bild nichts, wenn bei der Vorlage der E-Card die Identität nicht kontrolliert wird. Deshalb wurde auch eine verpflichtende Ausweisleistung eingeführt und Ärzte werden über das E-Card-System bei neu ausgegebenen Karten (z. B. nach Verlust oder Diebstahl) vermehrt an das Erfordernis der Identitätsprüfung erinnert.
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