Finanzielles Interesse

Sohn an Kinderschänder verkauft: Zwölf Jahre Haft

Ausland
07.08.2018 12:51

In einem der schwersten in Deutschland je bekannt gewordenen Fälle von Kindesmissbrauch müssen die Mutter des Opfers und ihr Partner viele Jahre ins Gefängnis. Die 48-Jährige wurde am Dienstag in Freiburg zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Gegen ihren Lebensgefährten, einen einschlägig vorbestraften 39-Jährigen, verhängten die Richter zwölf Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Das Paar aus dem badischen Staufen hatte den heute Zehnjährigen mehr als zwei Jahre vielfach vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen. Dafür wurde das Kind via Darknet, einem anonymen Bereich des Internets, auch an Männer aus dem In- und Ausland verkauft. Die beiden Verurteilten sollen insgesamt 42.500 Euro Schmerzengeld an den Buben sowie an ein weiteres Opfer, ein kleines Mädchen, zahlen.

Mutter Berrin T. verkaufte ihren Sohn im Darknet. (Bild: AFP )
Mutter Berrin T. verkaufte ihren Sohn im Darknet.
Berrin T. (li.) und Christian L. (re.) mit ihren Verteidigern im Landesgericht Freiburg (Bild: AFP )
Berrin T. (li.) und Christian L. (re.) mit ihren Verteidigern im Landesgericht Freiburg

Viel Geld kassiert
Wie der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin sagte, billigte die Mutter nicht nur die Missbrauchstaten an ihrem Sohn, sie habe ihn auch freiwillig für diese Taten überlassen und sich selbst teilweise daran beteiligt. Zu Beginn sei ihr Motiv noch gewesen, ihren neuen Lebensgefährten nicht zu verlieren. Später sei „das finanzielle Interesse“ beider Angeklagter hinzugekommen - sie kassierten für die Missbrauchstaten im Einzelfall mehrere Tausend Euro von den Männern.

(Bild: AFP o)

„Jetzt ist wirklich Ruhe“
Das Urteil gegen die Mutter wegen sexuellen Missbrauchs sowie Zwangsprostitution ihres Sohnes ist bereits rechtskräftig. Nach der Urteilsbegründung vor dem Landgericht Freiburg verzichteten sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft und die Rechtsanwältin des missbrauchten Kinds auf Rechtsmittel. Die Mutter ließ über ihren Verteidiger erklären, sie wolle für ihren Sohn ein Zeichen setzen, „dass jetzt wirklich Ruhe ist“. Die Verteidigung ihres Lebensgefährten ließ noch offen, ob sie Rechtsmittel einlegen werde. Zunächst solle das Urteil mit dem Mandanten besprochen werden, hieß es.

(Bild: AFP )

Das Gericht blieb mit dem Strafmaß etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für die Mutter 14 Jahre und sechs Monate Haft und für den einschlägig wegen Pädophilie vorbestraften Lebensgefährten 13 Jahre und sechs Monate Haft sowie Sicherungsverwahrung gefordert.

Auch Dreijährige missbraucht
Angeklagt waren zum Teil schwerste Sexualverbrechen an dem Buben sowie Zwangsprostitution in etwa 60 Fällen. Den beiden Deutschen war dabei auch der Missbrauch einer Dreijährigen zur Last gelegt worden. Fast alle Taten waren gefilmt und auch im Darknet verbreitet worden. Die darauf gezeigten Taten und das Ausmaß des Falles hatten Ermittler an ihre Grenzen gebracht.

Dass eine Mutter Vergewaltigungen des eigenen Kindes nicht nur vertuscht und deckt, sondern sich am Missbrauch auch aktiv beteiligt und dafür verurteilt wird, kommt sehr selten vor. Die 48-Jährige hatte die Taten eingeräumt, über ihre Motive aber weitgehend geschwiegen. Der 39 Jahre alte Lebensgefährte gestand ebenfalls, sagte im Verlauf des achtwöchigen Prozesses aber auch ausführlich aus.

Berrin T. vor Gericht in Freiburg (Bild: AFP)
Berrin T. vor Gericht in Freiburg

Kritik an den Behörden
Auch die Behörden waren in die Kritik geraten. Sie hätten das Martyrium des Buben möglicherweise zumindest früher beenden können. So hatte man sich vor einem Familiengericht nur auf die Mutter verlassen. Der Bub war nicht befragt worden.

Im Zusammenhang mit dem Fall waren sechs weitere Sexualstraftäter festgenommen und vor Gericht gestellt worden. Sie alle wurden zu langen Haftstrafen verurteilt, zum Teil mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das Kind lebt inzwischen bei einer Pflegefamilie.

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