Die Geschichte beginnt im Mai 2017. Damals wurde den Freiheitlichen eine Wählerevidenzliste zugespielt, mit den Namen von rund 46.000 Personen, die zwar einen österreichischen Pass haben, aber in der Türkei wahlberechtigt sind. Österreicher und Türke zugleich? Das geht nicht, meint man bei der FPÖ. Seit Anfang August handeln die Gerichte.
Heinz-Christian Strache hatte im Mai vergangenen Jahres, damals war der FPÖ-Chef noch nicht Vizekanzler, die Listen mit den Namen von sogenannten Austrotürken den Behörden übergeben. Dabei geht es um Doppelstaatsbürgerschaften, die nach Ansicht von Experten nur in Ausnahmefällen rechtlich begründet sind. „Ganz so viele Netrebkos auf Türkisch wird es nicht geben“, sagte Strache damals in Anspielung an den russisch-österreichischen Opernstar Anna Netrebko. Seitdem ermittelten die Behörden.
Erste Gerichtsentscheidung gefallen
Vor etwas mehr als einer Woche, am 1. August, ist nun die erste Gerichtsentscheidung gefallen. Einem 56-jährigen „Austrotürken“ wird laut einem Urteil des Landesverwaltungsgerichts in Wien die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt. Sieben vergleichbare Fälle laufen derzeit.
Im Innenministerium wird davon ausgegangen, dass demnächst weitere ähnliche Urteile in anderen Bundesländern folgen werden. Insgesamt schätzen Experten die Gesamtzahl solcher österreichisch-türkischer Doppelstaatsbürger auf rund 30.000 Besitzer von zwei Pässen, die direkt in die Illegalität führen - der Aufenthalt in Österreich steht diesen „Austrotürken“ rechtlich nicht mehr zu.
Abschiebungen wohl „sehr problematisch“
Fremdenrechtsexperten erwarten allerdings eine Flut von Beschwerden und Einsprüchen. Die darauffolgenden Verfahren könnten ein Jahr und länger dauern. Am Ende wird auch die Durchsetzung, also in letzter Konsequenz die Abschiebung der betreffenden Personen mit bisher zwei Pässen, als „zumindest sehr problematisch“ bewertet. Die türkischen Behörden gelten als nicht sehr kooperativ.
Kronen Zeitung
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