Die alarmierenden Vorfälle von Radikalismus-Verdacht in heimischen Moscheen reißen nicht ab. Jetzt wird der Ruf nach dem Strafgesetz im Kampf gegen den politischen Islam immer lauter. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ): „Wer die Scharia über die österreichischen Gesetze stellt und einen Gottesstaat anstelle unserer Demokratie herbeipredigen will, gehört vor Gericht!“
Im Regierungsprogramm ist im Kapitel „Innere Sicherheit“ im Unterpunkt „Bekämpfung von staatsfeindlichem Extremismus“ eine solche Bestimmung vorgesehen. Ein vergleichbarer Paragraf im Strafgesetz existiert ja auch bereits gegen sogenannte Staatsverweigerer. Die aktuelle Debatte rund um die - vom Verwaltungsgericht in Wien gestoppten - Schließungen von Moscheen oder die Bilder von Kindersoldaten in Gebetsräumen würde jedenfalls zeigen, dass weder das Islam- noch das Vereinsgesetz ausreichend sind.
Denn nicht jede, oft geschickt formulierte, extremistische islamische Äußerung ist ein direkter Aufruf zum Terror und derzeit strafbar. Bei einem neuen Gesetz ließe sich aber künftig die Aufforderung zur Staatsverweigerung zugunsten des Islam (Stichworte: Scharia über den heimischen Rechtsstaat stellen oder Rechte von Frauen) gerichtlich verfolgen.
Im jüngsten Fall eines Handy-Videos mutmaßlicher radikaler Imame übt Wiens Freiheitlichen-Chef Johann Gudenus Kritik an der Islamischen Glaubensgemeinschaft, „die immer erst Konsequenzen zieht, wenn etwas passiert“.
Christoph Budin, Kronen Zeitung
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