Nach dem Verbrühungstod des 69-jährigen Maximilian P. beim Baden in der Wohngruppe „Saphir“ des Pflegeheims Hartheim in Oberösterreich ist nun eine 53-jährige Betreuerin zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden. Das Opfer war nach dem Vorfall ins Krankenhaus eingeliefert worden. Dort kam es aufgrund der schweren Verbrennungen zu Komplikationen, die in der Folge tödlich für den Mann waren.
Der Vorfall hatte sich am 14. November 2017 zugetragen. Der langjährige Heimbewohner wurde für ein Bad in die Wanne gesetzt. Die seit 20 Jahren für ihn mitzuständige Pflegerin drehte aus Versehen zu heißes Wasser auf. Sie verließ den Raum und widmete sich anderen Klienten.
Im Krankenhaus gestorben
Die Tür zum Bad ließ sie offen. Dadurch hörte sie die Hilferufe des 69-Jährigen und wurde auf den Unfall aufmerksam. Sie leistete Erste Hilfe, alarmierte ihre Kollegen, den Arzt und die Rettung. Der Verletzte wurde ins Krankenhaus eingeliefert, wo er wenig später an Komplikationen, die sich infolge der Verbrühungen eingestellt hatten, starb.
Vorwurf der fahrlässigen Tötung
Die Staatsanwaltschaft Wels hatte der 53-Jährigen fahrlässige Tötung vorgeworfen. Die Betreuerin wurde schlussendlich zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es sieht vor, dass die Hälfte der Geldstrafe nach Ablauf einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wird.
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