Die Liederbuch-Affäre hat nun doch keine rechtlichen Auswirkungen für die Beteiligten: Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat das Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz gegen vier Verdächtige eingestellt, die für die Zusammenstellung und Illustration des umstrittenen Druckwerks verantwortlich sind. Der Fall sei verjährt, so die Behörde. Udo Landbauer, FPÖ-Spitzenkandidat bei der niederösterreichischen Landtagswahl im Jänner, sei im Ermittlungsverfahren gegen die für die Zusammenstellung und Illustration der Liederbuchausgabe Verantwortlichen lediglich „als Zeuge einvernommen“ worden, betonte die Anklagebehörde. Bereits Ende Juni war er bezüglich Fälschung von Beweismitteln durch ein Gutachten entlastet worden.
Das umstrittene Liederbuch der Burschenschaft Germania war im Jahr 1997 veröffentlicht worden. Damit sei die Verjährungsfrist überschritten worden, hieß es nun. Die Behörde konnte außerdem trotz chemischer Analysen nicht feststellen, wann die bedenklichen Textpassagen geschwärzt worden sind.
Behörde: „Ermittlungsverfahren aus Beweisgründen eingestellt“
Die Staatsanwaltschaft teilte mit: „Mangels vorliegender Beweise für eine propagandistische Wiedergabe der strafrechtlich relevanten Textpassagen im Kreis der Mitglieder der ‘Pennalen Burschenschaft Germania Wiener Neustadt‘ und aufgrund des Umstandes, dass trotz einer chemischen Analyse der Zeitpunkt der Schwärzung der inkriminierten Textpassagen in den Liederbüchern nicht mehr exakt und damit eine Beweismittelfälschung in Bezug auf das Ermittlungsverfahren nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte, wurde auch das Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter wegen §§ 3g Verbotsgesetz 1947 und § 293 Abs 1 StGB aus Beweisgründen eingestellt.“
Landbauer möglicherweise bald wieder „Spitze des Landtagsklubs“
Landbauer hatte nach Bekanntwerden der Affäre alle politischen Funktionen zurückgelegt und auch der Germania den Rücken gekehrt. Nun steht der 32-Jährige offenbar kurz vor seinem Comback: Der niederösterreichische FPÖ-Chef Walter Rosenkranz erklärte kürzlich, dass für ihn eine Rückkehr Landbauers in die Politik nur logisch sei. Er könnte bald die „Spitze des Landtagsklubs“ bilden, so der Landesparteiobmann.
Als Voraussetzung für ein Comeback Landbauers nannte Rosenkranz, dass das Strafverfahren in der Causa NS-Liederbuch der Germania zur Gänze abgeschlossen ist, was mit der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt vom Freitag nunmehr der Fall ist. Seitens der Freiheitlichen war bereits beim Landesparteitag Ende Juni betont worden, dass die Tür für die Rückkehr Landbauers „sperrangelweit offen“ stehe. Für den Rosenkranz ist der 32-Jährige eine „Ausnahmeerscheinung“.
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