Eine dreiste Attacke haben laut Anklage zwei Jugendliche (16) auf eine gebrechliche Seniorin (88) verübt: Sie sahen, wie die Frau in einer Bank am Salzburger Hauptbahnhof 1500 Euro abhob. Daraufhin gingen sie ihr nach und rissen ihr die Tasche von der Schulter. Einer gab dies im Landesgericht zu, der andere nicht.
„Es stimmt so“, sagte der zweifach vorbestrafte Georgier (16) zu den Vorwürfen. Er habe der betagten Frau an jenem 11. Juni die braune Ledertasche weggenommen.
Zuvor waren er und sein Komplize, ein gleichaltriger Syrer, in einem Bankinstitut beim Salzburger Hauptbahnhof. Dort beobachteten die beiden, wie die Frau 1500 Euro abhob und in einem blauen Kuvert in ihrer Handtasche verstaute. Beide verfolgten die Seniorin, selbst in den 1er-Obus gingen sie ihr nach. Als die Frau im Stadtteil Lehen ausstieg und gemählich mit ihrem Gehstock die Paumannstraße entlangging, kam es zum Überfall: Von hinten überraschte der kleine Georgier die zierliche Pensionistin, riss ihr die Tasche von der Schulter und rannte davon. Neben den 1500 Euro hatte das Opfer noch 100 Euro in der Geldbörse.
Die Beute ist verschwunden
Und, wo ist das Geld? „Es ist mir herausgefallen“, antwortete der Angeklagte auf die Frage von Richter Christian Ureutz. Sein Komplize, der laut den Ermittlungsergebnissen die Raub-Idee hatte, verneinte überhaupt jegliche Beteiligung - er wurde nicht nur vom Mittäter, sondern auch von Zeugen und Überwachungsbildern belastet. „Dann lügen auch die Bilder“, wunderte sich Ureutz.
Opfer sprach von zwei Männern
Vor allem betonte das Opfer im Zeugenstand: „Ich hab‘ mich umgedreht und sah zwei Männer mit meiner Handtasche weglaufen. Es waren Hundertprozentig zwei Männer.“ Beim Überfall erlitt sie einen Bluterguss am rechten Unterarm. Letztlich bekam ihr Vertreter, Opfer-Anwalt Stefan Rieder vom Weißen Ring, 2920 Euro Schmerzengeld zugesprochen.
Komplize rief mitten im Verhör an
Dem Syrer schenkte der Schöffensenat keinen Glauben. Der hatte sich fast schon selbst überführt: Als der Georgier damals bei der Polizei aussagte, rief er seinen damaligen Freund an und fragte - hörbar von den anwesenden Polizisten: „Wo ist das Geld?“ Dies bestätigte ein Beamter im Zeugenstand. Der Unbescholtene selbst meinte, dass nicht er, sondern ein Bekannter damals telefonierte.
Gegen ihn sind noch zwei Strafverfahren offen: wegen eines geraubten Handys und wegen Diebstahls.
Urteile sind nicht rechtskräftig
„Wie geht es jetzt mit ihnen weiter“, wollte Ureutz vom Georgier wissen, verwies auf die Vorstrafen und einen zweiwöchigen Gefängnisaufenthalt. „Ich schäme mich“, meinte der Kleinkriminelle und schwieg danach.
Zu 24 Monaten teilbedingter Haft wurde er verurteilt - acht davon muss er absitzen. Der Syrer fasste eine Bewährungsstrafe aus: ein Jahr bedingt. Beide nahmen ihr Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Daher sind die Urteile nicht rechtskräftig.
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