Mord in Chemnitz
Verdächtiger: Vorbestraft, stand vor Abschiebung
Nach den gewalttätigen Ausschreitungen am Sonntag und Montag kommt Chemnitz nicht zur Ruhe: In dieser Woche sind weitere Demonstrationen in der sächsischen Stadt angemeldet. Und die Stimmung dürfte weiterhin sehr aufgeheizt bleiben, denn nach dem veröffentlichten Haftbefehl im Mordfall Daniel H. ist nun auch die lange Liste der Vorstrafen eines der beiden Tatverdächtigen durchgesickert. Zudem hätte der 22-jährige Iraker Yousif A. eigentlich längst abgeschoben werden müssen. Er und sein Freund Alaa S. sitzen derzeit wegen des Verdachts des „gemeinschaftlichen Totschlags“ in Untersuchungshaft.
Wie bild.de berichtet, lebte der Iraker in einem Asylwerberheim rund 35 Kilometer südlich von Chemnitz. Dort habe er sich mit anderen Asylwerbern eine Dreizimmerwohnung geteilt. Seine Mitbewohner wollen von dem Schicksal des 35-jährigen Deutschen, der am Rande des Chemnitzer Stadtfestes mit fünf Messerstichen tödlich verwundet wurde, erfahren haben. Als A. auch am Montagabend nicht zurückgekehrt gekehrt war, „fürchteten wir, dass er beteiligt sein könnte“, wird ein Bewohner der Unterkunft zitiert.
Messer „zur Selbstverteidigung“ immer dabei
Bekannte des 22-Jährigen wussten laut dem Bericht von Drogenproblemen des Irakers: „Er hat viel Cannabis geraucht, Alkohol getrunken. Yousif wurde manchmal komisch. Ansonsten ein lieber und netter Typ.“ Ein Messer habe er „zur Selbstverteidigung“ immer dabei gehabt wenn er unterwegs war.
bild.de ist auch in den Besitz der Vorstrafenliste des Irakers aus den Jahren 2016 und 2017 gelangt. Auf dieser finden sich folgende Einträge: eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung, eine Geldstrafe wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, eine Geldstrafe wegen Sachbeschädigung, 40 Tagessätze zu zehn Euro wegen Drogenbesitzes, eine Verurteilung wegen Betrugs, eine weitere Verurteilung zu 40 Tagessätzen zu zehn Euro wegen Drogenschmuggels.
Iraker wurde in Deutschland lediglich geduldet
Hätte die Bluttat sogar verhindert werden können? Das fragen sich nun viele Menschen in Deutschland, denn A. hat keine gültige Aufenthaltsgenehmigung, hätte eigentlich abgeschoben werden müssen. Er wurde aber geduldet. Warum? Das ist unklar.
Zur Verhinderung möglicher Ausschreitungen bei der Demonstration der rechtspopulistischen Bewegung „Pro Chemnitz“ am Donnerstag wird die Polizeipräsenz massiv verstärkt. Die Chemnitzer Sicherheitsbeamten werden von der Bundespolizei, der sächsischen Bereitschaftspolizei sowie aus Bayern, Berlin, Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterstützt. „Pro Chemnitz“ war auch Initiator der Demonstration am Montagabend, die zu Auseinandersetzungen zwischen Rechten und Linken mit zahlreichen Verletzten führte. Rund 6000 Menschen, darunter zahlreiche gewaltbereite Rechtsextreme, waren dem Aufruf gefolgt. Ihnen standen etwa 1500 Gegendemonstranten gegenüber.
AfD-Chef: „Bei so einer Tötungstat ist normal, dass Menschen ausrasten“
AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland zeigt Verständnis für die Ausschreitungen in Chemnitz. „Wenn eine solche Tötungstat passiert, ist es normal, dass Menschen ausrasten“, sagte er der „Welt“. Dies sei „in Freiburg nicht anders als in Konstanz oder eben in Chemnitz“.
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