Mitteilung in Sachen

Mag. Gloria Burda/Erbschaftsstreit

Adabei
31.08.2018 09:02

Mag. Gloria Burda begehrt folgende Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG:

Die Antragstellerin Mag. Gloria BURDA hat die Verurteilung der Antragsgegnerin KRONE Multimedia GmbH & Co KG zur Zahlung einer Entschädigung nach § 6 MedienG sowie zur Urteilsveröffentlichung beantragt, weil auf der Website www.krone.at seit 25.4.2018 in einem Artikel mit der Überschrift “Udo Jürgens: Einigung im erbitterten Erbstreit“ die sinngemäße Behauptung verbreitet wurde, die Antragstellerin sei mit dem ihr zugewiesenen Pflichtteil nicht einverstanden gewesen und habe deshalb dagegen Beschwerde eingereicht und so den Erbstreit verursacht. Die Antragstellerin erblickt in der angeführten Behauptung die Verwirklichung des Tatbestandes der üblen Nachrede. Das medienrechtliche Verfahren ist anhängig.

Landesgericht für Strafsachen Wien
Abteilung 111, am 21.8.2018

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