„Wenn mir jemand strafrechtlich relevante Handlungen vorwirft, hört sich der Spaß auf“, beauftragte nun Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) eine Anwaltskanzlei mit der Einbringung einer Klage gegen den Ex-Listenchef Peter Pilz. Konkret geht es um den auf einem Video dokumentierten Vorwurf des früheren Grünen, dass Kickl persönlich „eine illegale Hausdurchsuchung im BVT durchführen ließ“. Das Verfahren könnte für Pilz unangenehm werden.
Nach seinem ziemlich spektakulären, monatelangen Strafverfahren wegen eines unbewiesenen Verdachts der sexuellen Belästigung in Alpbach hat der Nationalratsabgeordnete und Ex-Listenchef Peter Pilz erneut juristische Probleme: In der vom Anwalt des Innenministers am Freitag fertig formulierten Klage, die auch der „Krone“ vorliegt, fordert Herbert Kickl die „Unterlassung von falschen Behauptungen“ und den „öffentlichen Widerruf“ von mehreren von Peter Pilz bisher getätigten Vorwürfen zur BVT-Causa.
Pilz bezeichnete Kickl als „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“
Konkret geht es um die öffentliche Aussage des Ex-Listenchefs, dass der Innenminister persönlich „Drahtzieher und Kopf“ (Zitat) für eine illegale Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) im Februar dieses Jahres sei. Außerdem soll Pilz widerrufen, dass der Innenminister „eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ wäre. Das sei ehrenbeleidigend (§1330 Abs.1 und 2 ABGB) sowie kreditschädigend (§1330 Abs.2 ABGB). Ebenso wird wegen des Vorwurfs von Peter Pilz geklagt, dass „Herbert Kickl als Innenminister eine illegale Hausdurchsuchung im eigenen Haus beim Verfassungsschutz durchführen ließ“.
OLG-Entscheid: Hausdurchsuchung im BVT war nicht rechtmäßig
Am Dienstag gab es in der Affäre rund ums BVT einen Knalleffekt: Wie das Oberlandesgericht Wien entschied, war die wochenlang in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium vorbereitete Hausdurchsuchung am 28. Februar im BVT nicht rechtmäßig. Mindestens drei dortige Mitarbeiter stehen in Verdacht, Daten missbräuchlich verwendet und sogenanntes Zundgeld, also Zahlungen für Informanten, in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Bereits davor als unrechtmäßig erkannt und deshalb aufgehoben wurden vom Bundesverwaltungsgericht die von Kickl verfügten drei Suspendierungen rund um die BVT-Ermittlungen - allen voran von Leiter Peter Gridling. Dieser ist mittlerweile damit beauftragt, das BVT zu reformieren.
Mehrere Personen hatten in der Folge Beschwerde gegen die Razzia der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingelegt. Mit dem nunmehrigen Urteil wurde der Antrag auf Hausdurchsuchung nachträglich abgewiesen, was nun mit den beschlagnahmten Datenträgern und Unterlagen passiert, ist noch unklar. Kickl griff nach dem OLG-Urteil prompt die Justiz an. Er nehme das Urteil zwar „selbstverständlich zur Kenntnis“, aber er nennt es „vorsichtig formuliert etwas weltfremd“.
Causa BVT: FPÖ und Staatsanwälte kritisieren Moser
Justizminister Josef Moser (ÖVP) kündigte seinerseits eine umfassende Prüfung der Causa durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg an. Dies wiederum erhitzt nun die politischen Gemüter und sorgt für verhärtete Fronten zwischen den Regierungsparteien ÖVP und FPÖ. Nachdem bereits FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkanz Kritik an Moser äußerte, zeigt sich jetzt auch die Staatsanwälte-Vereinigung verwundert über die „rückschrittlichen“ Maßnahmen des Justizministers. „Es ist für mich ein unüblicher Vorgang, dass über die Medien ausgerichtet wird, dass Überprüfungen stattfinden“, sagte deren Präsidentin Cornelia Koller am Mittwoch.
BVT-U-Ausschuss startet in der kommenden Woche
In der kommenden Woche startet der BVT-Untersuchungsausschuss. Befragt werden als erste Zeugen fünf BVT-Mitarbeiter und ein EGS-Beamter, also ein Polizist jener Einheit, die mit den Durchsuchungen betraut worden ist. Erste Auskunftsperson ist am Dienstagvormittag ein Mitarbeiter in der Sicherheitszentrale des BVT. Mit ihm soll bei der Hausdurchsuchung Ende Februar rüde verfahren worden sein - was er nun im U-Ausschuss erzählen soll.
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