Keine Abschiebung

Chemnitz: Behördenversagen bei Tatverdächtigem

Ausland
31.08.2018 14:30

Brisante Details sind aus der Asyl-Akte jenes 22-jährigen Irakers bekannt geworden, der im Mordfall Daniel H. unter dringendem Tatverdacht steht. Wie berichtet, hätte der mehrfach vorbestrafte Yousif A. eigentlich längst abgeschoben werden müssen. Nun hat das Verwaltungsgericht Chemnitz mitgeteilt, dass für die Rücküberstellung nach Bulgarien im Mai 2016 alles vorbereitet war. Bulgarien deswegen, weil A. dort das erste Mal auf EU-Boden registriert worden war. Die Abschiebung sei in der Folgezeit aber nicht vollzogen worden, weshalb die Überstellungsfrist von sechs Monaten ablief. Seither lebt der 22-Jährige unter der Duldung des Staates in Deutschland.

„Abschiebung von Iraker wurde verpennt“, titelt bild.de. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer stellte am Freitag gleich einmal klar, dass sein Land keine Mitverantwortung trage: „Da ist das Bundesamt für Migration zuständig, der Bund.“ Dieser Vorgang müsse jetzt geklärt und öffentlich erläutert werden.

Wie die „Welt“ berichtet, sei nach Verstreichen der Überstellungsfrist der Asylantrag nicht neu überprüft worden. Dem widerspricht das sächsische Innenministerium. Es sei noch ein Asylverfahren am Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anhängig, da Rechtsmittel gegen eine frühere Entscheidung erfolgreich gewesen seien. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte, das BAMF untersuche den Fall. „Warum das (die Abschiebung) nicht erfolgt ist, wird derzeit geprüft.“

Das oftmals lange Warten auf eine Entscheidung belastet Flüchtlinge zusätzlich (Symbolbild). (Bild: stock.adobe.com)
Das oftmals lange Warten auf eine Entscheidung belastet Flüchtlinge zusätzlich (Symbolbild).

Haftbefehl weitergegeben: Justizbeamter suspendiert
Auch bei den Ermittlungen nach der Bluttat in der Nacht auf Sonntag am Rande des Chemnitzer Stadtfestes musste die Staatsanwaltschaft Versäumnisse einräumen. So seien tagelang weder die Wohnung des 22-Jährigen durchsucht noch Mitbewohner der Unterkunft, wo A. lebte, befragt worden. Zudem wurde der Haftbefehl A.s unerlaubterweise im Internet veröffentlicht. Wie nun bekannt wurde, hatte ein Justizvollzugsbeamter das Dokument fotografiert und weitergegeben. Der 39-Jährige Mann aus der Justizanstalt Dresden hat die Weitergabe laut Staatsanwaltschaft gestanden. Er ist mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert worden.

Am Mittwoch seien zahlreiche Objekte durchsucht worden, hieß es vom Justizministerium. Die Ermittlungen hätten sich bald auf die Justizvollzugsanstalt Dresden konzentriert. „Die Staatsanwaltschaft Dresden hat seit gestern umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt, sodass ich davon ausgehe, dass der Fahndungsdruck auf den betroffenen Bediensteten derart hoch war, dass er sich jetzt stellte“, sagte der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow.

Das Opfer der tödlichen Messerattacke: Daniel H. (35) (Bild: twitter.com, APA/dpa/Jan Woitas, krone.at-Grafik)
Das Opfer der tödlichen Messerattacke: Daniel H. (35)

Ermittlungen könnten durch Veröffentlichung erschwert werden
Gemkow bezeichnete die Veröffentlichung des Haftbefehls als „verantwortungslos“. Die Weitergabe vertraulicher Dokumente eines Strafverfahrens stelle „einen schwerwiegenden Vorwurf“ dar, sagte er am Donnerstag. Die Veröffentlichung sei „geeignet, die laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren zu erschweren“. „Wir können es deshalb in keiner Weise dulden, wenn ein Bediensteter so etwas tut, und werden konsequent dagegen vorgehen“, so Gemkow.

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