Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat den Einsatz der von der Polizei bei der Suche nach Verdächtigen der Krawalle vom G20-Gipfel genutzten biometrischen Gesichtserkennungssoftware beanstandet. Die automatische Massenvermessung von Gesichtern in einer gigantischen Menge an Bildern durch staatliche Organe seit grundrechtlich derart heikel, dass vom Gesetzgeber dafür zumindest klare Regeln definiert werden müssten, erklärte Caspar. Dies sei aber nicht der Fall.
Eine Sonderkommission der Polizei verwendete zur Identifizierung von Gewalttätern vom G20-Gipfel eine gigantische Datenbank aus Fotos und Videos, die während der damaligen Ereignisse in der Hansestadt entstanden. Genutzt wurden unter anderem Überwachungsvideos von Bahnhöfen, Pressebilder sowie private und polizeieigene Aufnahmen.
Die Hamburger Ermittler hätten sich so faktisch Zugriff auf Bilder und biometrische Identitäten einer „unbegrenzten Anzahl“ von Bürgern verschafft, die im Zeitraum von mehreren Tagen in der gesamten Stadt fotografiert oder gefilmt wurden, kritisierte Caspar. Dabei habe sich der Großteil davon in keiner Weise verdächtigt gemacht, werde nun aber auf unbestimmte Zeit als „Referenzdatenbestand“ gespeichert.
Ihre Daten könnten dann zur Erstellung von Bewegungsprofilen oder Analyse von Verhaltensweisen genutzt werden, erklärte Caspar. Die Missbrauchsgefahr sei hoch. „In einem Rechtsstaat ist es Sache des Gesetzgebers, für derartige grundrechtssensible Eingriffe durch eingriffsintensive Instrumente klare inhaltliche Vorgaben wie auch Verfahrensgarantien für Betroffene zu formulieren“, so Caspar. Er geht davon aus, dass die Daten wieder gelöscht werden.
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