Mehr als 20-mal hat er mit einem Küchenmesser auf seinen Kontrahenten eingestochen - und es ist lediglich ein großer Zufall, dass das Opfer damals nicht weit schwerer verletzt wurde. Am Montag wurde am Landesgericht Feldkirch die Messerattacke eines jungen Asylwerbers aus Afghanistan verhandelt. Der Angeklagte war mit seinem Opfer, ein heute 42 Jahre alter Nigerianer, Ende März wegen Drogen in Streit geraten und hatte zugestochen. Er wurde wegen schweren Raubes und versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung - nicht rechtskräftig - zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Täter und Opfer kannten einander bereits von gelegentlichen Treffen, bei denen auch gemeinsam Cannabis konsumiert wurde. Ende März trafen die beiden in Hörbranz im Bezirk Bregenz erneut aufeinander, der Nigerianer kaufte bei dem Afghanen wieder einmal um zehn Euro Marihuana ein und rauchte es dann zusammen mit ihm im Wagen. Als der Afghane danach allerdings Geld verlangte und der heute 42-Jährige nur noch 20 Euro bei sich hatte, entbrannte eine hitzige Auseinandersetzung.
Schlussendlich griff der Angeklagte zu einem Messer und stach mehr als 20-mal auf seinen Kontrahenten ein. Der 42-Jährige erlitt vor allem Verletzungen an Kopf, Schulter, Armen und Rücken, die Stiche gingen jedoch nicht tief, sondern blieben oberflächlich. Aus diesem Grund blieb auch die absichtlich schwere Körperverletzung beim Versuch.
Nach dem blutigen Angriff zwang der Beschuldigte das Opfer auch noch, zu einem Bankomaten zu fahren und dort 100 Euro abzuheben. Erst danach machte sich der junge Afghane aus dem Staub, und der 42-Jährige rief die Polizei.
Angeklagter: „Wurde sexuell belästigt“
Vor Gericht rechtfertigte der Asylwerber seine Handlungen damit, dass er vom Nigerianer sexuell belästigt worden sei. Als er habe flüchten wollen, sei er vom 42-Jährigen festgehalten worden, so der Angeklagte. Da habe er sich verteidigen müssen. „Im Gegensatz zum Opfer haben Sie sich in zahlreiche Widersprüche verwickelt“, stellte Richter Andreas Böhler bei der Urteilsverkündung fest. Es habe sich um eine „äußerst brutale Tatbegehung“ gehandelt - dass der 42-Jährige nicht schwerer verletzt wurde, sei dem Zufall geschuldet.
Der Schöffensenat verhängte mit der unbedingten fünfjährigen Haft auch deshalb eine hohe Strafe, um zu zeigen, dass derartiges Verhalten in Österreich nicht geduldet wird. Der Verteidiger des Asylwerbers meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Strafhöhe an, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Dem Opfer wurden - ebenfalls noch nicht rechtskräftig - 1800 Euro Teilschadenersatz zugesprochen.
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