Glücksspielverbot

Lootboxen in „FIFA“: EA droht Gerichtsverfahren

Spiele
12.09.2018 10:30

Glücksspiel oder nicht? Der Streit um sogenannte Lootboxen in Spielen geht weiter. Grund: Publisher EA möchte trotz eines Verbots in Belgien nicht auf seine virtuellen Beutekisten verzichten. Dem Spielehersteller droht nun ein Gerichtsverfahren.

Bei sogenannten Lootboxen handelt es sich im Grunde um digitale Überraschungseier, die zufällige Items enthalten, die der Spieler dann im Spiel nutzen kann. Diese Beutekisten können entweder mit Spielgeld freigeschaltet, oder mit echtem Geld gekauft werden. In Belgien rief dieses Geschäftsgebaren die Glücksspielbehörde auf den Plan. Sie prüfte, wie stark sich das Zufallsprinzip bei den Lootboxen auf das Spielerlebnis auswirkt. Außerdem ging sie der Frage nach, wie sich die Mechanik auf Minderjährige auswirkt: Verspüren sie womöglich Zwang, Geld im Spiel auszugeben, um sich mit anderen Spielern messen zu können?

(Bild: stock.adobe.com)

„Mischung aus Glücksspiel und Gaming besonders für Kinder gefährlich“
Ja, lautete das offizielle Urteil der Behörde im vergangenen November. Das Vermischen von Geld und Sucht sei Glücksspiel, die Lootboxen seien daher besonders für Kinder gefährlich. Belgiens Justizminister Koen Geens sprach damals gegenüber nieuws.vtm.be sogar von einer „Gefährdung für die geistige Gesundheit“ durch die Mischung von Glücksspiel und Gaming, „besonders in jungen Jahren“. Entwickler wie Valve, Blizzard oder 2K hatten daraufhin angekündigt, in ihren Spielen keine Lootboxen mehr gegen echtes Geld anzubieten. 

(Bild: thinkstockphotos.de, krone.at-Grafik)

EA sträubt sich gegen Verbot
 Einzig EA sträubt sich laut einem Bericht des belgischen „Nieuwsblad“ noch gegen das Verbot und weigert sich, die Lootboxen aus seinem Fußball-Game „FIFA 18“ zu entfernen. Auch der am 28. September erscheinende Nachfolger soll laut Firmenchef Andrew Wilson weiterhin die Möglichkeit bieten, im sogenannten Ultimate-Team-Modus virtuelle Spieler zu kaufen, die dann in der eigenen Mannschaft eingesetzt werden können. Wilson argumentiert, dass Nutzer genau wüssten, wie viele virtuelle Objekte sie pro Kauf erhielten, zudem könnten die über Lootboxen erworbenen Items nicht gegen virtuelles oder echtes Geld eingetauscht werden. Es handle sich daher nicht um Glücksspiel.

(Bild: EA)

Nun ist die Brüsseler Staatsanwaltschaft gefordert. Dem Bericht nach führt sie gerade eine strafrechtliche Untersuchung gegen Electronic Arts durch. Für den Publisher steht viel auf dem Spiel: Laut Wirtschatfsmagazin „Forbes“ stammen nicht weniger als 67 Prozent aller Einnahmen von EA - rund drei Milliarden Euro - aus dem Online-Verkauf. Der Anteil der Lootboxen daran sei entscheidend.

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