Nach Car-, Moped- und Bikesharing ist nun der Tretroller - wenn auch mit elektrischem Antrieb - an der Reihe: Das US-Unternehmen Lime wird Ende September in Wien seine E-Scooter anbieten. Das System funktioniert ähnlich wie bei den vorübergehend im Stadtbild sehr präsenten Leihfahrrädern. Fixe Mietstationen gibt es demnach nicht. Die Gefährte können vielmehr - falls erlaubt - überall abgestellt werden. Anfangs werden rund 200 bis 300 der limettengrünen Roller zur Verfügung stehen.
Ende September werden die ersten Flitzer im Stadtgebiet verteilt, wie der für Österreich zuständige Country Manager der US-Firma, Alexander Götz, am Donnerstag mitteilte. Eine regionale Beschränkung wird es dabei nicht geben. Das Anmieten und Abstellen soll - anders als etwa bei den Autoanbietern - in der gesamten Stadt möglich sein.
Der Akku ist laut Götz derart konzipiert, dass er einen Tag lang reichen soll. Länger sei nicht nötig, denn die Roller werden am Abend zum Aufladen eingesammelt. Am nächsten Tag werden sie dann möglichst bald wieder ausgebracht. Auch das Preismodell ist inzwischen fixiert: Die Anmietung, die per Mobiltelefon erfolgt, kostet einen Euro. Danach werden 15 Cent pro Minute fällig.
Wo parken erlaubt und verboten ist
An die kürzlich von der Stadt verordneten strengen Regeln wird man sich jedenfalls halten, versicherte Götz. Betreiber werden damit etwa verpflichtet, defekte oder illegal abgestellte Fahrzeuge rasch abzuholen. Damit sollte vor allem verhindert werden, dass Leihräder Gehsteige blockieren oder von einzelnen Nutzern gar unsachgemäß entsorgt werden. Die Radanbieter, die auf ein Free-Floating-System setzen, sind inzwischen aber weitgehend aus der Stadt verschwunden.
Lime setzt auf dasselbe Prinzip - und will Kunden dazu anhalten, nicht an verbotenen Orten zu parken. So soll in der dazugehörigen Handy-App ausgewiesen werden, wo die Roller nicht abgestellt werden dürfen. Das sind etwa historische Plätze oder Grünanlagen. Am Gehsteig dürfen Gefährte zurückgelassen werden, wenn sie den Fußgängerverkehr nicht stören. Auf der Straße sollen sie, so wünscht es sich das Unternehmen, dort geparkt werden, wo auch Fahrräder abgestellt werden können.
Rechtlich gesehen ein Fahrrad
Wer mit einem Elektro-Tretroller unterwegs ist, muss sich übrigens an sämtliche Vorschriften halten, die auch für Drahtesel-Benützer gelten. Denn: Sie sind rein rechtlich als Fahrräder definiert, wie man bei der Mobilitätsagentur Wien betont. Das bedeutet vor allem: Fahren auf dem Gehsteig ist tabu. Erlaubt sind Roller nur auf Radwegen und auf der Straße. Zudem müssen sie ähnlich wie Räder ausgerüstet sein - also über Bremsen, Klingel, Scheinwerfer und Rücklicht verfügen. Diese Vorschriften gelten allerdings nur für Gefährte mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und maximal 600 Watt Leistung.
Sind diese Werte höher, handelt es sich um Motorfahrräder. Dementsprechend gelten dann die Moped-Bestimmungen. Nötig ist etwa ein entsprechender Führerschein. Auch das Tragen eines Helms ist dann verpflichtend, Radwege dürfen nicht mehr benutzt werden. Tretroller ohne Motor sind hingegen, auch wenn sie gerne von Erwachsenen benutzt werden, „fahrzeugähnliche Spielzeuge“. Sie dürfen überall dort verwendet werden, wo die motorisierten Modelle nicht erlaubt sind - also am Gehsteig, in der Fußgängerzone oder auch in Wohnstraßen.
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