Der 170 Seiten dicke Gesetzesentwurf zur Reform der Sozialversicherungen („Fünf statt 21 Träger“) wird am Freitag präsentiert. Darin ist enthalten, dass die Aufgaben des bisherigen Hauptverbandes großteils aufgeteilt werden, übrig bleibt nur ein schlanker „Dachverband“.
Die Preisverhandlungen mit den Pharmafirmen bzw. mit den Ärzten laufen künftig großteils über die neue „Österreichische Gesundheitskasse“. Die Selbstverwaltung sitzt bei allen fünf Trägern (ÖGK, PVA, AUVA und je eine Kasse für Selbstständige und Beamte) in einem „Verwaltungsrat“. Der Vorsitz soll zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern im Halbjahresrhythmus wechseln.
Umsetzung der neuen Struktur bis 2020
Die Obleute und Stellvertreter sitzen gleichzeitig auch in der „Trägerkonferenz“, die bisher dem Hauptverband der Sozialversicherungen vorstand. Wer dort hineinkommt, entscheiden die Sozialpartner. Dass die Wirtschaftskammer den bisherigen Vorsitzenden Alexander Biach entsendet, gilt als unwahrscheinlich. Er kommt aus der Wiener Kammer, die derzeit mit WKO-Chef Harald Mahrer im „Clinch“ liegt.
Für die Umsetzung der neuen Kassenstruktur soll es „Überleitungsausschüsse“ geben, die Umsetzung erfolgt bis Anfang 2020.
Kronen Zeitung
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