Brutale Attacken

Familie niedergemetzelt: Lebenslang für Afghanen

Wien
13.09.2018 19:59

Mit lebenslanger Haft hat am Donnerstagabend der Prozess gegen einen 23-jährigen Afghanen geendet, der im März dieses Jahres mit Messern eine völlig unbeteiligte Familie, seinen Drogendealer sowie einen Zeugen attackiert hatte. Die Geschworenen sprachen den Asylwerber am Wiener Landesgericht des Mordversuchs schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Opfer wurden teils erheblich verletzt, überlebten die blutigen Attacken jedoch. „Wie in einem Blutrausch“ habe der Angeklagte auf sie eingestochen, schilderte die Staatsanwältin. Für den psychiatrischen Sachverständigen waren die Taten „ein Amoklauf, wie er in der heutigen Zeit leider immer öfter vorkommt“.

(Bild: Martin Jöchl)

Zur ersten Attacke war es in der Praterstraße gekommen. Als die drei Familienmitglieder - ein Ehepaar und dessen 17 Jahre alte Tochter - gerade ein Lokal verließen, stürzte sich der Afghane mit zwei Messern auf sie und stach auf die Opfer ein. Sie überlebten lediglich dank der gut funktionierenden Rettungskette.

Als der Afghane vom Tatort floh, bedrohte er auch noch einen Zeugen. Dieser glaubte, dass der Mann vor einer Schlägerei geflüchtet sei, und stellte sich ihm in den Weg. Nur dank seiner schnellen Reaktion konnte er den folgenden Messerstichen ausweichen. Wenig später endete ein Angriff am Praterstern allerdings ein weiteres Mal blutig: Der Beschuldigte stach auf einen ihm bekannten Landsmann - einen Drogendealer - ein und verletzte ihn schwer.

Verteidigung: „Drogenindizierte Psychose“
Der 23-Jährige konnte wenig später von der Polizei gestellt und festgenommen werden. Bei seiner Einvernahme machte er zunächst wirre Angaben und sprach von inneren Stimmen und „Teufelsmenschen“, von denen er verfolgt werden würde. Sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz sprach in seinem Eröffnungsplädoyer von einer „drogenindizierten Psychose“, die seinen Mandanten, der in einer Fantasiewelt gelebt habe, zu den Taten verleitet habe. Drei Gramm Kokain sowie mehrere Schlaftabletten habe er konsumiert, so der Beschuldigte.

(Bild: Martin Jöchl)

Nur Cannabiskonsum festgestellt
Dieser Drogenkonsum ist jedoch auszuschließen: Die entsprechenden Blutproben hätten lediglich THC durch Cannabis ergeben, anderes Suchtgift könne er nicht genommen haben, hieß es bei der Verhandlung. Auch bei zwei Einvernahmen bei der Polizei unmittelbar nach der Festnahme hatte der Afghane ausgeschlossen, in den vergangenen zehn Tagen Drogen genommen zu haben. Diese Aussage verneinte der Angeklagte: Im Gegenteil, er habe seinen Drogenkonsum angegeben. Auch sonst konnte der Angeklagte nicht begründen, warum er sich nach der Tat noch an viele Dinge erinnern konnte, vor Gericht jedoch an Gedächtnislücken gelitten habe. Es tue ihm leid, warum er die Familie attackiert habe, wisse er jedoch nicht. Töten habe er jedenfalls niemanden wollen.

Familienvater bereits klinisch tot
Wie dramatisch die Verletzungen der Opfer waren, zeigte der medizinische Sachverständige Christian Reiter auf: So sei der Familienvater bereits klinisch tot gewesen und unter Wiederbelebungsmaßnahmen ins Krankenhaus eingeliefert worden. Aufgrund von Sauerstoffmangel hätten die Nieren des Opfers derart gelitten, dass er nun auf eine Dialyse angewiesen sei, die dreimal pro Woche erfolgen müsse. Auch die Frau wäre, ebenso wie der Dealer, seiner Meinung nach verblutet, hätte die Rettungskette nicht derart gut funktioniert. Die Verletzung der Tochter war „nur“ potenziell lebensgefährlich, so Reiter. Der Zeuge, der sich dem Afghanen in den Weg gestellt hatte, wäre zumindest schwer verletzt worden.

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