Es gibt bald nur mehr 5 statt 21 Träger, doch beträchtliche Unterschiede bleiben. Gespart wird vor allem beim Verwaltungspersonal.
Die Leistungen für die Patienten in der Krankenversicherung werden bis 2020 harmonisiert - allerdings nur unter den Gebietskrankenkassen, die in der ÖGK (Öst. Gesundheitskasse aufgehen). Vier Betriebskrankenkassen (BKK) bleiben bestehen und werden zu betrieblichen Gesundheitseinrichtungen. Nur die BKK der Wiener Verkehrsbetriebe (mit vielen Beamten) wird auf die Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien und die Kasse für öffentlichem Dienst und Eisenbahner (BVAEB) aufgeteilt. Diese und die Selbstständigen-Kasse bieten weiter großzügigere Zuzahlungen bzw. Leistungen für die Versicherten.
Große Teile des Reinvermögens bleiben unangetastet
Vom Reinvermögen der Kassen (siehe Grafik) bleiben große Teile („allgemeine Rücklagen“) unangetastet, was zu einer kuriosen Situation führt:
Hauptverband wird de facto aufgespaltet
Der Hauptverband der Sozialversicherungen wird de facto aufgespaltet, seine wesentlichen Aufgaben auf die neuen Träger aufgeteilt. So wird z. B. die ÖGK mit der Pharmawirtschaft die Medikamentenpreise verhandeln. Übrig bleibt nur ein schlanker „Dachverband“, der z. B. die E-Card herausgeben wird.
Durch die Zusammenlegungen wird es vor allem beim Verwaltungspersonal zu enormen Einsparungen kommen. Von den über 17.000 Stellen sollen schon bis 2023 etwa zehn Prozent wegfallen. Kündigungen wird es keine geben, es fallen in den nächsten Jahren zahlreiche Pensionierungen an.
Die Chefverhandler Sozialminister Beate Hartinger-Klein und ÖVP-Klubobmann August Wöginger haben die aus den Sozialpartnern bestehende Selbstverwaltung von den Plänen informiert, eingebunden wurden sie nicht. Sie wollen die neue Struktur bis 1.1. 2020 umsetzen.
Manfred Schumi, Kronen Zeitung
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