Unterschiede bleiben

Sozialversicherung: Die Tücken der Kassen-Fusion

Österreich
15.09.2018 06:00

Es gibt bald nur mehr 5 statt 21 Träger, doch beträchtliche Unterschiede bleiben. Gespart wird vor allem beim Verwaltungspersonal.

Die Leistungen für die Patienten in der Krankenversicherung werden bis 2020 harmonisiert - allerdings nur unter den Gebietskrankenkassen, die in der ÖGK (Öst. Gesundheitskasse aufgehen). Vier Betriebskrankenkassen (BKK) bleiben bestehen und werden zu betrieblichen Gesundheitseinrichtungen. Nur die BKK der Wiener Verkehrsbetriebe (mit vielen Beamten) wird auf die Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien und die Kasse für öffentlichem Dienst und Eisenbahner (BVAEB) aufgeteilt. Diese und die Selbstständigen-Kasse bieten weiter großzügigere Zuzahlungen bzw. Leistungen für die Versicherten.

(Bild: "Krone"-Grafik, krone.at-Grafik)

Große Teile des Reinvermögens bleiben unangetastet
 
Vom Reinvermögen der Kassen (siehe Grafik) bleiben große Teile („allgemeine Rücklagen“) unangetastet, was zu einer kuriosen Situation führt:

  • Die BVAEB ist der „reichste“ Träger. Da wird man sich fragen, wozu sie über 800 Millionen Euro hortet und trotzdem den Versicherten einen Selbstbehalt abverlangt.
  • Die SVS (Selbstständige und Bauern) hat ebenfalls große Reserven. Doch inoffiziell hört man, dass diese teilweise für den Ausgleich der enormen Unterschiede z. B. bei den Arzthonoraren verwendet werden müssen. Denn schon einmal scheiterte der Versuch der Zusammenführung daran, dass die Bauern den Ärzten relativ geringe, die Selbstständigen dafür relativ hohe Honorare an die Ärzteschaft zahlen.
  • Unter den Gebietskrankenkassen haben nur OÖ, Salzburg und die Steiermark freie Rücklagen in dreistelliger Millionenhöhe. Künftig werden sie keine Überschüsse mehr erzielen, weil sie in der ÖGK aufgehen. Die bisher angesparten Mittel bleiben ihnen jedoch und sollten für die Versicherten verwendet werden.

Hauptverband wird de facto aufgespaltet
 
Der Hauptverband der Sozialversicherungen wird de facto aufgespaltet, seine wesentlichen Aufgaben auf die neuen Träger aufgeteilt. So wird z. B. die ÖGK mit der Pharmawirtschaft die Medikamentenpreise verhandeln. Übrig bleibt nur ein schlanker „Dachverband“, der z. B. die E-Card herausgeben wird.

(Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)

Durch die Zusammenlegungen wird es vor allem beim Verwaltungspersonal zu enormen Einsparungen kommen. Von den über 17.000 Stellen sollen schon bis 2023 etwa zehn Prozent wegfallen. Kündigungen wird es keine geben, es fallen in den nächsten Jahren zahlreiche Pensionierungen an.

Die Chefverhandler Sozialminister Beate Hartinger-Klein und ÖVP-Klubobmann August Wöginger haben die aus den Sozialpartnern bestehende Selbstverwaltung von den Plänen informiert, eingebunden wurden sie nicht. Sie wollen die neue Struktur bis 1.1. 2020 umsetzen.

Manfred Schumi, Kronen Zeitung

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