Grassers E-Mails

„Das ist nicht verfahrensrelevant“

Österreich
18.09.2018 15:52

Nach 47 Tagen Sommerpause ist der Buwog-Strafprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Dienstag fortgesetzt worden. Auch am 48. Verhandlungstag stand der Hauptangeklagte im Mittelpunkt des Interesses, seine Befragung ging weiter. Nach dem Bewegungsprotokoll und dem sogenannten Schwiegermuttergeld ging es diesmal um dienstliche und private E-Mails bzw. um Widersprüchlichkeiten bei der Namensnennung von Schwiegermutter Marina Giori-Lhota. Auch Grassers Aussagen vor dem Hypo-Untersuchungsausschuss, in welchem häufig „politische Polemik“ geherrscht habe, wurden abgearbeitet.

Richterin Marion Hohenecker stellte ihre ausegzeichnete Aktenkenntnis erneut unter Beweis und ging detailliert auf einzelne Fragen und Antworten Grassers bei mehreren Beschuldigteneinvernahmen durch die Staatsanwaltschaft ein. Dass sie sogar die Aktenlage besser kennt als das Verteidigerteam des Hauptangeklagten wurde gleich zu Beginn des Verhandlungstages ersichtlich, als Hohenecker eine technische Beschreibung des Laptops des damaligen Finanzministers und des E-Mail-SMS-Systems an die Wand projizieren ließ.

Walter Meischberger mit seinem Anwalt Jörg Zarbl (Bild: APA/HANS PUNZ/APA- POOL)
Walter Meischberger mit seinem Anwalt Jörg Zarbl

„Unaufmerksamer“ Anwalt und private E-Mails
Dies sei deswegen relevant, weil damit bewiesen sei, dass Grasser zwei E-Mail-Konten als Minister hatte. Grassers Anwalt Norbert Wess beschwerte sich wegen des vermeintlich neuen Dokuments, wurde aber sowohl von Richterin als auch von den Staatsanwälten belehrt, dass das bei Grasser sichergestellte Dokument seit Jahren zur Einsicht bereit gestanden hätte. Wess musste sich für seine „Unaufmerksamkeit“ entschuldigen.

Grasser mit seinen Anwälten Norbert Wess (links) und Manfred Ainedter (rechts) (Bild: APA/Roland Schlager)
Grasser mit seinen Anwälten Norbert Wess (links) und Manfred Ainedter (rechts)

Die Richterin erinnerte den Angeklagten an seine Aussagen an vorangegangenen Verhandlungstagen, dass er mangels Zeit und Kenntnis keine Mails in seiner Zeit als Finanzminister verschickt habe - um ihn dann mit seinen Mails aus dieser Zeit zu konfrontieren. Darunter fanden sich auch einige private Mails, die Grassers Verteidiger erneut monierten. Sie baten darum, diese ihrem Mandanten zum Durchlesen vorzulegen, aber nicht in aller Öffentlichkeit abzuhandeln. Dieser Bitte leistete Hohenecker Folge. An die besagten E-Mails konnte sich Grasser nicht mehr erinnern, musste jedoch eingestehen, dass er womöglich „die eine oder andere private E-Mail von meinem Handy verschickt“ habe. Diese wie auch andere Details seien jedoch „nicht verfahrensrelevant“.

Richterin Marion Hohenecker (Bild: APA/HANS PUNZ / APA- POOL)
Richterin Marion Hohenecker

Grasser irritiert unterschiedliche Namensnennunng nicht
Nachdem die Causa Mails abgehandelt war, nahm sich Hohenecker unterschiedliche Namensangaben zur Schwiegermutter von Grasser vor. Hier geht es einmal mehr um die 500.000 Euro „Schwiegermuttergeld“, die Grasser zur Veranlagung - oder als Geschenk - von der Mutter seiner Ehefrau erhalten haben will. Grasser führte die Widersprüchlichkeiten bei den Namensnennungen der Schwiegermutter darauf zurück, dass eben landläufig gerne auch der Muttername und nicht der aktuelle, durch Heirat geänderte Namen verwendet werde. Ihn irritiere das daher keineswegs.

Richterin: „Nicht gleich am ersten Tag streiten“
Überraschendes blieb zum Start nach der Sommerpause aus. Alle sechs verbliebenen Schöffen waren anwesend, auch Verteidiger, Oberstaatsanwälte, Privatankläger und Journalisten kennen sich bereits seit Verhandlungsbeginn am 12. Dezember 2017. Trotz eines kleinen Streitgesprächs zwischen Grasser-Verteidigung und Staatsanwaltschaft (Richterin: „Wir werden nicht gleich am ersten Tag streiten“) blieb die Stimmung gewohnt höflich.

krone.at erklärt, worum es beim Buwog-Prozess geht:

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