„Es gibt keine Gründe für eine Gefährdung von Rückkehrern“ - diese Feststellung kostete Karl Mahringer, staatlich beeideter Asyl-Sachverständiger für die Länder Afghanistan, Syrien und Irak, seinen Job. Das entschied kürzlich das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien nach einem monatelangen Verfahren. Der Gutachter will jetzt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgerichtshof einbringen. krone.at erreichte Karl Mahringer in Afghanistans Hauptstadt Kabul.
Sein Gutachten über die Zustände in Afghanistan wurde für viele Abschiebungen von Afghanen herangezogen und war von Anfang an harter Kritik ausgesetzt. Mahringer kann den Bescheid nicht nachvollziehen: „Die Entziehung verwundert mich. Ich habe zahlreiche Gutachten bei Gericht abgeliefert und es gab bisher keine Beanstandungen bezüglich der Qualität.“ Die Vorwürfe, seine Gutachten seien zu unwissenschaftlich, seine Daten und Analysen zu subjektiv, will er nicht so hinnehmen: „Meine Gutachten müssen ja auch der gerichtlichen Qualitätsprüfung standhalten. Dass nun eine unabhängige Kommission unter massivem öffentlichem Druck zu einem anderen Ergebnis kommt, sagt bereits alles.“
Nun kämpft er mit seiner Anwältin Diana Anna Ryszewska gegen den Bescheid an. Erst im Jänner 2018 hat der Asyl-Gutachter eine Eignungsprüfung für die Länder Pakistan, Jemen und Sudan positiv bestanden. Auch für diese Länder darf er künftig keine Expertisen mehr abgeben. „Warum mir trotz bestandener Eignungsprüfung innerhalb kürzester Zeit dann doch eine Eignung abgesprochen wird, ist mir ein Rätsel“, so Mahringer. Vor allem weil Infos bezüglich seines Verfahrens immer zuerst an die Medien und NGOs gelangten, bevor diese ihn erreicht haben.
Vor einem Monat sprach Mahringer im Krone-Interview (siehe auch Video unten) bereits von einer Verbindung zwischen Gericht und NGOs. Diese erste öffentliche Äußerung des Sachverständigen zum Verfahren fand nun sogar Niederschlag im Bescheid. Die Kommission erklärt darin: „Allein schon die Aussage eines gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen, das (listenführende) Landesgericht für Zivilrechtssachen wolle ihn in intensiver Zusammenarbeit ,mit den NGOs‘ zerstören bietet genügend Anlass, ein Überprüfungsverfahren einzuleiten.“ Es wird darauf sogar hingewiesen, dass „keinerlei (wie auch immer geartete) Zusammenarbeit der Präsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien mit ,den NGOs‘ (welchen?) stattgefunden habe.“ krone.at wird weiterhin berichten.
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