Die Staatsanwälte im Buwog-Strafprozess standen in den vergangenen Tagen immer wieder im Visier des Hauptangeklagten. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sprach ob der Anklagepunkte gegen sich und der langen Ermittlungsdauer von einer „rechtsstaatlichen Frechheit“ und „Science-Fiction“. Nachdem die Richterin vorerst keine Fragen mehr an Grasser hatte, durften nun die Ankläger dem 49-Jährigen auf den Zahn fühlen. Doch die Befragung am 50. Verhandlungstag war eine einseitige Angelegenheit, denn Grasser verweigerte die Antworten. Nur wenn die Richterin die ein oder andere Frage anknüpfte, antwortete Grasser auf diese - und nur auf diese!
Der Hauptangeklagte begründete seinen Entschluss, von seinem Recht Gebrauch zu machen, sich der Aussage zu entschlagen, mit der schon oft ausgeführten langen und einseitigen Verfahrensdauer gegen ihn sowie mit den „Vorverurteilungen“, dem „Druck auf andere Angeklagte“ und der Veröffentlichung vertraulicher Aktenteile, die häufig im Zuge „rechtswidriger Hausdurchsuchungen und Telefonmitschnitte“ sichergestellt worden seien. Aus all dem ergebe sich, dass „mir jede Vertrauensgrundlage gegenüber den Staatsanwälten fehlt“. Zudem habe er alle Fragen der Richterin beantwortet und auch ausführlich seine Gegenschrift zur Anklage erläutern dürfen.
Für das Protokoll mussten die Staatsanwälte allerdings all ihre Fragen stellen. Nach jeder Frage lautete Grassers Antwort daher: „Ich nehme mein Recht auf Entschlagung in Anspruch“ bzw. „Ich verweise auf meinen Standardsatz“. Es war eine ähnliche Situation wie schon beim ebenfalls angeklagten Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger, der die Staatsanwaltsfragen ebenfalls unbeantwortet ließ.
Streit um Folien, Richterin muss einschreiten
Die Staatsanwälte gaben sich unbeeindruckt und stellten höflich und geduldig eine Frage nach der anderen. Nur kurz wurde es laut, als Grassers Verteidiger Norbert Wess die Vorgehensweise der Staatsanwälte kritisierte. Diese hätten mit ihren Folien eine „Eigenkreation“ geschaffen, die es so in den Prozessakten nicht gebe. Richterin Marion Hohenecker schritt ein. Man einigte sich, dass die Folien ebenfalls zu den Akten hinzugefügt werden.
Während der Einvernahme durch die Richterin hatte Grasser betont, dass er sich nichts vorzuwerfen habe. Die Privatisierung der Bundeswohnungen sei korrekt und im Interesse der Republik abgewickelt worden. Die Einmietung der Finanzbehörden in das Linzer Bürohaus hätten seine Beamten verhandelt, er habe nicht einmal den Mietvertrag unterschrieben. Das ihm von den Ermittlern zugeordnete Konto der Briefkastenfirma Mandarin bei der Raiffeisenbank Liechtenstein (RBL) sei nicht seines, auch das Liechtensteiner Konto 400.815, auf dem ein Teil der Buwog-Millionenprovision landete, habe nichts mit ihm zu tun.
Bareinzahlungen und eine eidesstattliche Erklärung
Bareinzahlungen erklärte Grasser damit, dass er für seine Frau Fiona Ausgaben getätigt habe, die diese ihm in bar aus ihrem Vermögen rückerstattet habe - von den Hochzeitskosten über Restaurantbesuche, Reise- und Hotelrechnungen bis zu Ausgaben für Schuhe etc. Der Ex-Finanzminister las eine eidesstattliche Erklärung seiner Frau vor, in der diese seine Angaben bestätigte. Mit Barabhebungen von Meischberger bzw. mit der Buwog-Millionenprovision hätten seine Bareinzahlungen nichts zu tun gehabt, so Grasser.
Vermögensberater und Meischberger-Anwalt noch ausständig
Nach Grasser soll der mitangeklagte Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki einvernommen werden, anschließend soll dann der frühere Anwalt Meischbergers, Gerald Toifl, befragt werden.
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