Florin C. (43) kann sich nicht erinnern, zugestochen zu haben. Er bedauert aber, dass zwei Personen - ein Nachtschwärmer und ein Türsteher - durch sein Messer verletzt wurden. Eines wollte der Albaner, wie er selbst sagt, „sicher nicht“: jemanden töten. Das sieht der Staatsanwalt anders. Heute wird weiter verhandelt.
14. Oktober 2017 gegen 6.30 Uhr: Nach dem Besuch einer Privatparty ging C. mit seiner Freundin in das Lokal „After Five“. Dort sei dann seine Liebschaft belästigt worden, erzählte C. den Geschworenen. Er stellte den Mann zur Rede und soll dabei getreten worden sein - auch seine Begleitung soll einen Schlag kassiert haben: „Ich sah Blut. Ab diesem Moment hatte ich ein Blackout.“ Laut Staatsanwalt Robert Holzleitner attackierte er den Nachtschwärmer mit der Neun-Zentimeter-Klinge seines Klappmessers.
Beim zweiten Angriff stellte sich ein Türsteher in den Weg - der erlitt zwei Stichwunden im Rückenbereich, vier Zentimeter tief. Das erste Opfer wurde bei der Hand verletzt. Holzleitner: „Er wollte beide töten. Das liegt auf der Hand, wenn man mit so einer Wucht einsticht“. „Dass er jemanden verletzen wollte, ist ihm vorwerfbar, aber nicht, dass er jemanden töten wollte“, entgegnete Verteidiger Peter Lechenauer.
Das Messer, so der zweifache Vater, habe er auch nur „zufällig“ mitgehabt. Weil er in Panik geriet, packte er die Waffe aus. Ein aggressives Verhalten war jedenfalls auf Überwachungsvideos zu sehen. Die Erinnerungslücke erklärte der Vorbestrafte mit seinem Vodka- und Kokain-Konsum. Intus hatte er 0,4 Promille. Eine Gewaltbereitschaft, wie ihm der Neuropsychiater attestierte, verneinte er: „Ich bin kein gewalttätiger Mensch.“ Dabei hat C. schon getötet: 1997 in Albanien, mit einer AK47. 13 der 17 Jahre langen Haftstrafe saß er ab und flüchtete nach Österreich.
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