Neue Bewegung im Fall David - jenem Kleinkind, das im April infolge einer OP im Salzburger Landeskrankenhaus tragisch starb. Nun ist das gerichtsmedizinische Gutachten da. Mit aufschlussreichem Inhalt: Nicht nur bestätigen die Forensiker Davids Tod als Folge der Operation, sie äußern sogar „erhebliche Zweifel“, ob die Eltern überhaupt richtig aufgeklärt wurden.
Rückblick zum 16. April: Ein Blutschwamm auf der rechten Wange war der Grund, warum der 17 Monate alte Sprössling - trotz vollem Magen - auf den OP-Tisch gehoben und operiert wurde. Dabei atmete David Erbrochenes ein, sein Gehirn hatte nicht genügend Sauerstoff. Er wurde reanimiert, ins Koma versetzt und starb elf Tage später. Gegen den Kinderchirurgen und den Anästhesisten wird seither wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt.
Nun langte das Gutachten der Gerichtsmedizin ein - und die Forensiker werfen mehrere Fragen auf, wie: War der Eingriff derart dringend, dass ein „erhöhtes Aspirationsrisiko“ in Kauf genommen wurde? Zur Klärung raten die Gerichtsmediziner, zwei weitere Sachverständige beizuziehen.
Wurden die Eltern nicht richtig informiert?
Bemerkenswert: Die Gerichtsmediziner äußern „erhebliche Zweifel“, ob die Eltern über die OP und die Narkose - und deren Risiken - aufgeklärt wurden. Dies verneinen Mutter Edda P. und Vater Thomas G. Die der „Krone“ vorliegenden Aufklärungsbögen präsentieren sich jedenfalls hinterfragenswert: So fehlt beim Anästhesie-Formular die Unterschrift der Eltern, nur jene der Ärzte (eine datiert vom 20. April) ist zu sehen - inklusive Verweis auf ein mündliches Gespräch im Beisein des Oberarztes. Der OP-Aufklärungsbogen ist nicht ausgefüllt - es finden sich nur Signaturen und ein Datum bei der Einwilligung.
Laut dem Anwalt der Eltern, Stefan Rieder, ist auch die Ermittlungsbehörde derzeit aktiv: „Meines Wissens nach hat die Polizei erst jetzt mit den Einvernahmen von Zeugen begonnen.“
Pfleger sind Job los
Weiters haben im Zusammenhang mit dem Fall zwei Krankenpfleger ihren Job verloren, bestätigt SALK-Sprecherin Mick Weinberger. Grund: Sie schauten im Krankenakt nach - unbefugt wohlgemerkt, da dies datenschutzrechtlich verboten ist. „Es kam zu einvernehmlichen Auflösungen der Arbeitsverträge, da beide ihre Dienstpflichtverletzung im Nachgang eingesehen haben.“ Auf die Frage, ob die zwei behandelnden Ärzte noch im Dienst sind, wollte die SALK nicht eingehen.
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