Sie war längst tot, als das Messer weiter auf sie herabsauste, die 15-Zentimeter-Klinge tief in ihren Körper eindrang. 51 Stiche waren es, 20 davon wären jeweils einzeln schon lebensgefährlich gewesen. Warum er dann aufhörte, auf seine Ehefrau einzustechen, kann der Niederösterreicher im Korneuburger Gericht jetzt nicht mehr sagen. Danach rief er jedenfalls die Rettung. Jede Hilfe aber kam zu spät. Der 55-Jährige wurde am Montag wegen Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt.
„Es waren so viele Einstiche“, sagt der 55-Jährige: „So viele.“ Als er den Notruf wählte, gab man ihm die Anweisung, mit einem Tuch auf „die Einstichwunde“ zu drücken - doch es waren 51. Es war der 29. März 2018, als das Paar beim Frühstück über Scheidung sprach. Die die 48-Jährige - wie vor zehn Jahren - wollte, der 55-Jährige aber nicht. Als er merkte, dass sie „es dieses Mal durchziehen wollte“, schlug er vor, das Vermögen „50:50“ zu teilen.
„Da hat sich so eine Wut angesammelt“
„Sie sagte: ,Wir brauchen nicht teilen, ich bekomm’ eh alles.’“ Und weitere kränkende Dinge bis zu: „Dich mach ich fertig!“ Und er, der „immer nachgegeben hat“, weil er „Harmonie in der Ehe“ wollte, nahm ein Messer: „Es hat sich da so eine Wut angesammelt auf meine Frau“, sagt er, „ich dachte, jetzt ist alles aus, ich werde den Betrieb verlieren, den meine Eltern mühevoll aufgebaut haben.“ Sie sei „mit dem Handy beschäftigt“ und „überrascht“ gewesen, als er mit dem Messer vor ihr stand - und zustach. „Blindlings drauflos?“, fragt Richter Martin Bodner. Er nickt. Selbst, als sie leblos dalag, machte er weiter.
Schwierige Ehejahre waren dem Ganzen vorausgegangen. Schon einmal war die 48-Jährige ausgezogen, da versuchte er, sich umzubringen. Seine Ehefrau kam daraufhin wieder zurück, doch glücklich wurde das Paar offensichtlich nicht.
Einstimmig auf Mord entschieden
Die acht Geschworenen entschieden schließlich einstimmig auf Mord und verurteilten den 55-Jährigen zu einer Haftstrafe von 14 Jahren. „Ich nehme das Urteil an, es ist eine gerechte Strafe“, sagte der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Die Privatbeteiligten wurden mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen, ihre Rechtsvertreter gaben keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Silvia Schober, Kronen Zeitung und krone.at
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