BVT-U-Ausschuss

Staatsanwältin: „Habe BMI gar nicht beigezogen“

Wien
02.10.2018 13:48

Die zuständige Staatsanwältin Ursula Schmudermayer hat ihr Vorgehen in der BVT-Affäre am Dienstag im dazugehörigen U-Ausschuss sehr selbstbewusst verteidigt. Die später aufgehobenen Hausdurchsuchungen erschienen ihr demnach ein probates Mittel, auch weil sich davor der Verdacht gegen Beschuldigte erhärtet habe. Sie habe zudem ohne Beiziehung des Innenministeriums ermittelt.

Dass sie erst vom Generalsekretär des Innenministeriums, Peter Goldgruber, auf die Amtsmissbrauch-Vorwürfe rund um das Bundesamt aufmerksam gemacht worden sei, dementierte Schmudermayer.

Erste Vorwürfe schon 2017 
 
Was dieser ihr übergeben habe, sei ihr nicht neu gewesen, denn in der Korruptionsstaatsanwaltschaft seien doch schon lange davor, konkret 2017, Vorwürfe aus dem Inneren des Innenministeriums das BVT betreffend eingelangt.I n drei Fällen sei die Behörde zuständig gewesen und habe da auch Ermittlungen eingeleitet, etwa was Korruptionsvorwürfe gegen den damaligen Kabinettschef im Innenressort anlangte.

(Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)

Untersuchungen alleine geleitet
 
Die Vorwürfe waren offenbar so umfassend, dass Schmudermayer die Untersuchungen zunächst alleine und auch ohne Beiziehung des Innenministeriums geleitet hatte - weil sich das „Riesenproblem“ gestellt habe, welche Polizeieinheit sie beauftragen sollte, da überall ein problematischer Anschein entstanden wäre.

Bei späteren Zeugenbefragungen sei selbst BVT-Chef Peter Gridling persönlich schwer belastet worden. Sie sei jedenfalls davon ausgegangen, dass nur absolute Geheimhaltung zielführende Ermittlungen ermöglichen würde.

Dass sie letztlich zum Mittel der Hausdurchsuchung gegriffen habe, begründet die Staatsanwältin damit, dass es diverse Probleme gegeben hätte, wenn man auf die Amtshilfe gesetzt hätte. So hätte sich etwa Gridling persönlich belasten können.

Der frühere BVT-Chef Peter Gridling (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Der frühere BVT-Chef Peter Gridling

Durchsuchung sollte „ganz, ganz schnell“ ablaufen
 
Wichtig sei ihr gewesen, dass die Durchsuchung „ganz, ganz schnell“ ablaufe, was sie auch bei der Einsatzbesprechung klargemacht habe. Die Mitarbeiter hätten demnach rasch von den Computern weggebracht werden müssen, damit sie nicht schnell per Knopfdruck Löschungen vornehmen könnten.

Die Sicherstellung der Daten sei dann ausschließlich Sache der IT-Experten gewesen und nicht der Einsatzgruppe gegen Straßenkriminalität (EGS). Deren Leiter Gernot Preiszler hat Schmudermayer ihren Angaben zufolge erst am Tag vor dem Einsatz im BVT kennengelernt. Die EGS sei zudem nur zweite Wahl für den Einsatz gewesen. Goldgruber habe ursprünglich das Referat für besondere Ermittlungen (RBE) vorgeschlagen.

Peter Goldgruber, Generalsekretär im Innenministerium (Bild: APA/HANS PUNZ)
Peter Goldgruber, Generalsekretär im Innenministerium

„Zustände beim BVT chaotisch“
 
Mit dem Ergebnis der Durchsuchung war die Staatsanwältin zufrieden: „Die Hausdurchsuchung hat so funktioniert, wie wir uns das gedacht haben.“ Dass das Wiener Oberlandesgericht (OLG) sie nachträglich für unzulässig erklärt hat, nimmt Schmudermayer „zur Kenntnis“. Gleichzeitig verwies sie aber darauf, dass das OLG den Tatverdacht bis auf einen Fall bestätigt habe.

Dass sie sich mit der Genehmigung der Hausdurchsuchung an einen Journalrichter außerhalb der normalen Dienstzeiten gewandt habe, begründete die Staatsanwältin mit der Dringlichkeit und damit, dass ihre schriftlichen Anordnungen nicht rechtzeitig fertig gewesen seien.  Schmudermayer betonte: Insgesamt seien fünf Staatsanwälte in die Causa involviert gewesen - und zustände beim BVT seien chaotisch gewesen, nicht aber die Hausdurchsuchung.

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