Dreieinhalb Jahr Haft lautet das Urteil gegen jenen Wiener Ex-Anwalt, der einer rumänischen Einbrecherbande das Versteck von 20 Goldbarren verraten hatte, die einer mit ihm befreundeten älteren Dame gehörten. Der ehemalige Jurist hatte sich am Mittwoch im Zuge des Prozesses umfassend geständig und reumütig gezeigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nachdem die Täter bei einem ersten Einbruch am 23. September 2017 in der Wohnung der Frau trotz stundenlanger Suche und der Vornahme von Probebohrungen an der Wand die 20 Kilo Gold im Wert von rund 700.000 Euro nicht gefunden hatten, entlockte der Anwalt seiner Vertrauten den Aufbewahrungsort. Das Gold war in einem Geheimfach unter einer Holzabdeckung am Kopfende eines Wohnzimmerschranks untergebracht. Am 9. Oktober drangen die Einbrecher neuerlich in die Wohnung ein, nachdem der Anwalt die 78-Jährige wie schon beim ersten Mal außer Haus gelockt hatte. Und diesmal wurden sie fündig.
„Wurde hofiert und verführt“
„Ich hab mir alles ruiniert. Ich habe Schande über meinen ehemaligen Berufsstand gebracht. Meine Mutter leidet sehr darunter“, gab sich der Angeklagte vor einem Schöffensenat zerknirscht. Der Kopf der rumänischen Bande - von den Tätern fehlt jede Spur, sie dürften sich allesamt in ihre Heimat abgesetzt haben -, den er 2016 kennengelernt hatte, habe ihn „hofiert“ und „verführt“, gab der Angeklagte zu Protokoll.
Nachdem er sich mit dem Mann angefreundet hatte, habe er diesem eines Abends in alkoholgeschwängerter Stimmung verraten, eine Bekannte habe ihr gesamtes Vermögen in Gold angelegt und horte dieses zu Hause: „Da sind seine Augen schlagartig anders geworden.“ Der Mann, der sich ihm gegenüber als „großspuriger Geschäftsmann mit einem weitschweifen Netzwerk“ ausgegeben hae,b in Wahrheit aber ein Krimineller war, habe umgehend beschlossen, der Besitzerin das Gold abzunehmen.
„Prickeln des Verbotenen“
Unbeantwortet blieb am Mittwoch die Frage, warum der Jurist, der sich nach seiner Festnahme aus der Anwaltsliste streichen ließ, bei dem dreisten Coup überhaupt mitmachte, die Wohnung auskundschaftete und seine Informationen der Bande weitergab. Finanziell hatte der Anwalt jedenfalls keinerlei Probleme, verdiente zuletzt 6000 Euro netto pro Monat, verfügte über zwei Wohnungen und Wertpapierdepots. „Das Prickeln des Verbotenen“ könnte den 42-Jährigen auf die schiefe Bahn gelockt haben, mutmaßte Verteidiger Werner Tomanek.
Der Angeklagte akzeptierte schlussendlich die Haftstrafe von dreieinhalb Jahren, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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