Das Fohlen auf einer Koppel im Bezirk Gmünd stand schon auf der Speisekarte von Meister Isegrim! Doch dann gab ein Jäger einen Schreckschuss in die Luft ab - der Wolf ergriff unversehrt die Flucht. Dennoch will der WWF offenbar die Verordnung des Landes zur „Vergrämung “ des Räubers jetzt beeinspruchen.
Nur im äußersten Notfall darf, wie berichtet, ein Wolf erlegt werden - nämlich dann, wenn er für Menschen zur Gefahr wird. Zuvor wird nur „vergrämt“! Wie jetzt bei Gmünd, wo der Isegrim wohl schon sabbernd um eine Pferdekoppel schlich. Der Schreckschuss eines Waidmannes verdarb dem Räuber den Appetit, er trollte sich zurück in den Wald, das Fohlen überlebte.
Dennoch will der WWF auch diese Art der unblutigen Vertreibung nicht. Wie durchsickerte, ist ein Einspruch schon ins Landhaus unterwegs. Was selbst eingefleischten Tierschützern ein Kopfschütteln abringt: „Das Vieh der Biobauern muss ja irgendwie geschützt werden. Und so bekommt der Wolf auch Respekt vor den Menschen.“
Mark Perry, Kronen Zeitung
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