Es ist ein durchaus heißes Eisen, das die Politik hier anfasst - oder anfassen muss. Denn durch die Novelle des Waffengesetzes wird auch eine entsprechende Richtlinie der EU umgesetzt. Der aktuelle Entwurf enthält allerdings jede Menge Zündstoff. Unter anderem wird für Asylwerber ein rigoroses Verbot verhängt - hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
So wird über Personen aus Drittländern, die über keinen dauerhaften Aufenthaltstitel in Österreich bzw. der EU verfügen (allen voran Asylwerber) ein rigoroses Waffenverbot verhängt. Für sie sind nicht nur Schusswaffen, sondern künftig auch Messer, Pfeffersprays, Schlagstöcke und Co. tabu. Wer sich nicht an die neue Gesetzeslage hält - sie tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft -, wird kräftig zur Kassa gebeten: Es droht eine Geldstrafe in der Höhe von 360 Euro. Oder eine Woche Gefängnis.
Psychologischer Eignungstest
Wer eine Waffenbesitzkarte lösen möchte, muss sich wie bisher einem psychologischen Eignungstest unterziehen. Bisher konnte die Prüfung beliebig oft wiederholt werden. Neu ist: Wer durchfällt, muss sechs Monate auf einen neuerlichen Antritt warten. Wer dreimal scheitert, wird für den Besitz von Schusswaffen gesperrt.
Schrotflinten ab jetzt meldepflichtig
Schrotflinten waren bisher frei zu erwerben, sie fallen künftig in die meldepflichtige Kategorie „Jagdwaffen“ und müssen entsprechend registriert werden. Das betrifft allerdings auch alle bereits in Umlauf befindlichen Schrotflinten.
Faustfeuerwaffen auch für Jäger erlaubt
Apropos Jäger: Sie dürfen neben dem Gewehr in Zukunft auch Faustfeuerwaffen mit auf die Pirsch nehmen, um die Gefahr bei der Nachsuche von angeschossenem Wild zu minimieren. Mit der Novelle wird auch mit einem lang diskutiertem Tabu gebrochen - Waidmänner können ab dem kommenden Jahr mit einem Schalldämpfer ausrücken. Offizielle Begründung: Die weit verbreiteten Gehörschäden bei den 130.000 Jägern und ihren Hunden zu verhindern.
Unbürokratischer Waffenpass für Justizbeamte
Wie Polizeibeamte seit wenigen Jahren können nun auch Justizwachebeamte sowie Angehörige der Militärpolizei unbürokratisch einen Waffenpass lösen und damit auch außerhalb der Dienstzeit eine Waffe tragen.
Innenminister Herbert Kickl über das Gesetz: „Wir mussten als Behörde reagieren“
„Krone“: Herr Minister, wird mit der Novelle nicht übers Ziel hinausgeschossen?
Herbert Kickl: Das sehe ich nicht so. Es ist hier gelungen, in der Verwaltung Verbesserungen herbeizuführen und gleichzeitig nötige Verschärfungen umzusetzen. Die Gesetzesnovelle schafft Balance zwischen Sicherheitsbedürfnis, Verantwortung und Freiheitsrechten.
Apropos Verschärfung: Sie verhängen ein rigoroses Waffenverbot für alle Menschen aus Drittländern. Ist das nicht etwas übertrieben?
Es gibt einen eklatanten Anstieg von Verbrechen gegen Leib und Leben durch Stichwaffen, die Zahl der Tatverdächtigen hat sich in nur vier Jahren auf knapp 3300 verdoppelt. Da mussten wir reagieren.
Die EU-Waffenrichtlinie sieht auch andere Maßnahmen vor - inwieweit werden diese erfüllt?
Im Kampf gegen den Terrorismus ist vorgesehen, dass Waffenhändler verdächtige Transaktionen melden müssen. Etwa wenn mit großen Bargeldbeträgen Waffen eingekauft werden. Die Kapazität von Magazinen wird auf 20 Schuss beschränkt. Sportschützen sind ausgenommen.
Daten und Fakten
Oliver Papacek und Sandra Ramsauer, Kronen Zeitung
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