Wirbel um Posting

Ex-Grüne Maurer wegen übler Nachrede verurteilt

Wien
09.10.2018 12:52

Der zweite und letzte Tag im Prozess gegen die ehemalige grüne Abgeordnete Sigi Maurer hat für die 33-Jährige mit einem Schuldspruch geendet - wegen übler Nachrede. Maurer musste sich wegen einer Privatklage vor Gericht verantworten. Sie hatte den Besitzer eines Bierlokals in Wien beschuldigt, ihr obszöne Nachrichten über das Internet geschickt zu haben. Dieser klagte Maurer daraufhin wegen übler Nachrede und Kreditschädigung und bestritt die Anschuldigungen. Da nicht bewiesen werden konnte, dass der Lokalbetreiber auch tatsächlich der Verfasser der Nachrichten war, wurde die Ex-Grüne für schuldig erkannt. Maurer zeigte sich im Anschluss „sehr erschüttert“ über das Urteil. Dieses ist nicht rechtskräftig.

Am ersten Prozesstag hatte Maurer bekräftigt, dass sie „hundert Prozent davon überzeugt“ sei, dass der Lokalbetreiber auch tatsächlich der Verfasser der obszönen Nachrichten war. Sie bereue es nicht, die Nachrichten öffentlich gemacht zu haben, hatte die ehemalige grüne Abgeordnete auf Nachfrage von Richter Stefan Apostol erklärt. Jedoch: Genauso würde ich es nicht mehr machen.“

Sigi Maurer bei ihrem ersten Prozess (Bild: Martin Jöchl)
Sigi Maurer bei ihrem ersten Prozess

Ehefrau: „Er war das nicht“
So manche Antwort auf Fragen des Richters war der Kläger zuletzt schuldig geblieben. So hatte der Lokalbetreiber etwa nicht erklären können, wo genau er sich zum Zeitpunkt des Postings gerade befand. Auch die Höhe des angeblichen Geschäftsentgangs war unter anderem seitens des Richters hinterfragt worden. 
Die Ehefrau des Lokalbetreibers zeigte sich jedenfalls überzeugt davon, dass ihr Mann nichts mit der Sache zu tun habe. „Er war das nicht“, erklärte sie vor Gericht.

Sigi Maurer (Bild: APA/Hans Punz)
Sigi Maurer

Systemadministrator am Wort
 Gehört wurden am Dienstag weitere Zeugen, so kam etwa der Systemadministrator, der für den Internetauftritt des Lokalbesitzers verantwortlich ist, zu Wort. Mit besagter Homepage ist auch die Facebook-Seite des Bierlokals verknüpft. Betreut werde jedoch nur die Firmenseite im sozialen Netz, die private Facebook-Seite betreue der Kläger alleine, beteuerte der Zeuge vor Gericht. 
Mehrfache Fragen, ob er der Urheber der obszönen Nachrichten sei, verneinte der Zeuge und verwies auf die Wahrheitspflicht.

Danach ging es erneut um die auffällige Interpunktion (Setzung von Wort- oder Satzzeichen), die sich durch die Einträge zieht und die auch in einer inkriminierten Nachricht an Maurer auffallend waren. Wenn der Kläger selbst Postings verfasse, würde er gar keine Satzzeichen nutzen, so Apostol nach Durchsicht mehrerer Postings. Der Verdacht liege nahe, „dass Sie das geschrieben haben“ oder aber jemand so tun wollte, als sei er der Verfasser gewesen, erklärte der Richter in Richtung des Zeugen.

(Bild: Martin Jöchl)

Kläger: „Kenne nicht jeden, der zu mir kommt“
Ein weiteres Mal wurde danach der Kläger befragt. Er widersprach dem Systemadministrator und erklärte, dass dieser auch auf seine private Facebook-Seite zugreifen könne. Auf diese könne er auch im Geschäft zugreifen, führte er weiter aus. Zum Zeitpunkt des Postings seien jedenfalls weder er noch der Zeuge in dem Lokal gewesen. Wer sich allerdings noch in dem Geschäft befand, konnte der Kläger noch immer nicht sagen. „Ich kenne nicht jeden, der zu mir kommt.“ Der Richter ließ nicht locker, fragte, ob der Lokalbesitzer den Kreis der Verdächtigen nicht eingrenzen könne. „Nein, kann ich nicht“, erwiderte dieser.

Gutachten für nicht zulässig erklärt
Ein seitens der beiden Anwälte des Klägers - Adrian Hollaender und Andreas Reichenbach - eingebrachtes Gutachten besagt, dass der Lokalbetreiber aufgrund des „Schriftbildes“ nicht der Verfasser sein kann. Nach einem etwas despektierlichen Seitenhieb wurde vonseiten des Richters die Expertise aus dem Verfahren ausgeschlossen. So wählte Apostol im Zuge der Verlesung des Gutachtens etwa die Worte: „Zu diesem Schluss gibt sich her …“

Sigrid Maurer mit ihrer Anwältin (Bild: Jöchl Martin)
Sigrid Maurer mit ihrer Anwältin
(Bild: Martin Jöchl)

Nach den beiden Schlussvorträgen fällte der Richter sein Urteil - und befand Maurer wegen übler Nachrede für schuldig. Vorsatz habe er nicht erkennen können, führte Apostol weiter aus, weshalb er die ehemalige grüne Abgeordnete vom Vorwurf der Kreditschädigung freisprach. Sie sei davon überzeugt gewesen, dass der Lokalbetreiber eine der Nachrichten verfasst hatte. Jedoch hätte sie beweisen müssen, dass der Kläger auch tatsächlich der Verfasser war - eine absolute Sicherheit gab es dafür aber nicht. 

Da Twitter als Medium gilt, gab es auch einen Schuldspruch nach dem Medienrecht wegen Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Die Gegenseite hätte befragt werden müssen. Absurderweise hätte ihre Mandantin den Belästiger auch noch kontaktieren müssen, kritisierte Maurers Verteidigerin.

4000 Euro an Lokalbetreiber
Apostol zeigte sich jedoch auch davon überzeugt, dass der Kläger gelogen habe: „Entweder will er seine eigene Tat verdecken, oder er weiß, wer es war.“ „Dass das, was Ihnen angetan wurde, nicht strafbar ist, steht auf einem anderen Blatt“, so der Richter. 4000 Euro muss die ehemalige grüne Abgeordnete nun an den Lokalbetreiber zahlen, zudem auch die Kosten des Verfahrens übernehmen. Die Strafe sei milde, meinte Apostol weiter. An den Staat muss Maurer überdies 3000 Euro an Geldstrafe zahlen. Ihre Anwältin kündigte umgehend Berufung an. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Maurer: „Werde nicht klein beigeben“
Mit einem derartigen Urteil habe sie nicht gerechnet, erklärte Maurer. Sie könne nicht nachvollziehen, dass man zu diesem Schluss kommt. „Ich werde nicht klein beigeben, wir werden in Berufung gehen und das Geld dafür aufstellen“, zeigte sich die 33-Jährige kämpferisch. „Es ist völlig eindeutig, dass er es gewesen sein muss.“ 

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