Das nicht rechtskräftige Urteil gegen die frühere Grün-Mandatarin Sigrid Maurer wegen übler Nachrede ist für Justizminister Josef Moser (ÖVP) kein Grund für Anlassgesetzgebung. Dennoch ortet er am Mittwoch Lücken im Gesetz, was Beleidigungen via digitalen Medien betrifft. „Es ist ein Thema, das jedenfalls diskutiert werden muss“, sagte Moser. Maurer selbst hat mittlerweile - erneut via Twitter - auf ihre nicht rechtskräftige Verurteilung wegen Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht reagiert und mehrere - teils besonders heftige und bedrohliche - Hassnachrichten mit der Aufforderung beantwortet, der Absender möge sich doch „bitte“ identifizieren und sich selbst als Absender bestätigen.
Der Justizminister verwies auf die bestehende Taskforce, die derartige Tatbestände, wie etwa Cybermobbing, erörtere. Man müsse auch schauen, welche Möglichkeiten es außerhalb des Strafrechts gebe, um sich dagegen effektiv zu wehren.
Den Fall Maurer wollte Moser allerdings nicht direkt kommentieren. Er wies aber darauf hin, dass es bei dem Prozess um die Tatsache gegangen sei, dass die beleidigende Mitteilung durch die ehemalige Grün-Mandatarin öffentlich gemacht worden sei.
Maurer postet Reaktion auf Twitter
Neben der üblen Nachrede setzte es einen weiteren - nicht rechtskräftigen - Schuldspruch gegen Maurer, da sie gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen habe. Sie hätte den mutmaßlichen Verfasser demnach kontaktieren müssen.
Am Mittwoch reagierte Maurer erneut via Twitter auf dieses Urteil und postete Screenshots einer Facebook-Konversation sowie einer E-Mail: „Um meine journalistische Sorgfaltspflicht zu wahren“, antwortet Maurer darin, „bitte ich Sie, mir einen Identitätsnachweis (...) sowie eine Bestätigung zukommen zu lassen, dass diese Nachricht tatsächlich von ihnen verfasst und gesendet wurde.“
Maurer „sehr erschüttert“ über Urteil
Maurer hatte den Besitzer eines Bierlokals in Wien beschuldigt, ihr obszöne Nachrichten über das Internet geschickt zu haben. Dieser klagte Maurer daraufhin wegen übler Nachrede und Kreditschädigung und bestritt die Anschuldigungen. Der Prozess gegen Maurer hatte am Dienstag für die 33-Jährige mit Schuldsprüchen geendet.
Da nicht bewiesen werden konnte, dass der Lokalbetreiber auch tatsächlich der Verfasser der Nachrichten war, wurde die Ex-Grüne wegen übler Nachrede und Verstoßes gegen die journalistischen Sorgfaltspflicht schuldig erkannt. Vom Vorwurf der Kreditschädigung wurde Maurer dagegen freigesprochen. Maurer zeigte sich im Anschluss „sehr erschüttert“ über das nicht rechtskräftige Urteil.
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