Am Montag hat im Grazer Straflandesgericht der Prozess gegen 14 Mitglieder des „Staatenbund Österreich“ begonnen. Ihnen wird unter anderem versuchte Bestimmung zum Hochverrat und Beteiligung an einer staatsfeindlichen Verbindung vorgeworfen. Unter den Beschuldigten ist auch die Präsidentin des Vereins, die sich - wie fünf weitere Beschuldigte - nach wie vor in Untersuchungshaft befindet.
Die Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn des Verfahrens waren streng. Bei dem Prozess listet die Anklage ungewöhnliche Punkte auf. Das Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Hochverrat liegt laut Staatsanwaltschaft deshalb vor, weil einige der Angeklagten mehrmals versucht haben, Mitglieder des Bundesheeres zu „Verhaftungen“ auf der Grundlage von selbst ausgestellten Haftbefehlen zu bewegen.
Ziel sei es gewesen, eine „militärische Übergangsregierung“ zu bilden und dabei alle „Schlüsselpositionen“ zu besetzen, wobei es mangels Mitwirkung der betreffenden Führungsoffiziere des Bundesheeres sowie dessen Generalstabschefs beim Versuch blieb.
„Haftbefehle“ ausgestellt
Die 2015 erfolgte Gründung des „Staatenbund Österreich“ wird als Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindungen gewertet. Die Anklagepunkte versuchte Bestimmung zur Nötigung der Regierung bzw. von Mitgliedern der Regierung, versuchte Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt und versuchte Nötigung beziehen sich auf die vom „Staatenbund“ ausgestellten „Haftbefehle“, die Mitglieder von Regierung, Behörden und Banken betrafen. Den Betroffenen wurde mit Haftstrafen oder Schadenersatzforderungen gedroht, außerdem kündigte man die Eintragung in ein internationales Schuldenregister an.
Weitere Vorwürfe sind Bestimmung zur Nötigung der Regierung und zum Amtsmissbrauch und teilweise schwerer und gewerbsmäßiger Betrug. Der Prozess soll bis zumindest 19. Dezember dauern.
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