Brisanter Entscheid

Doppelbürger muss österreichischen Pass abgeben

Österreich
15.10.2018 16:00

Der Verwaltungsgerichtshof hat den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft für einen türkisch-österreichischen Doppelbürger bestätigt. Dieser am Montag veröffentlichte Entscheid ist deswegen brisant, weil er erstmals letztinstanzlich klarstellt, dass die vorgelegten Namenslisten unbekannter Herkunft vor Gericht glaubwürdig als türkische Wählerevidenz interpretiert werden können.

Der betroffene Mann hatte gegen eine Entscheidung des Salzburger Landesverwaltungsgerichts berufen. Dieses wiederum hatte davor einen Bescheid der Landesregierung bestätigt.

Basis für die Entscheidung des Landes war eine vom Innenministerium übermittelte türkische Wählerevidenzliste für den Amtsbereich des türkischen Generalkonsulates in Salzburg. Im Rahmen der Beweiswürdigung legte das Landesverwaltungsgericht dar, dass nur eine türkische Behörde eine solche Liste von 29.602 Datensätzen anlegen könne, sodass es sich bei dieser Liste um eine türkische Wählerevidenz handle. Für eine versehentliche „antraglose“ Wiederverleihung gebe es auch keine Anhaltspunkte.

(Bild: APA/Barbara Gindl (Symbolbild))

Fehlende Mitwirkung als Indiz
Der VwGH schloss sich nun dieser Sichtweise an. Die Beweiswürdigung des Landesverwaltungsgerichtes sei schlüssig und nachvollziehbar gewesen, heißt es in dem Beschluss des Höchstgerichts. Trotz wiederholter Aufforderungen der Behörde und des Landesverwaltungsgerichts zur Vorlage diverser Unterlagen, vor allem eines Auszugs aus dem türkischen Personenstandsregister, habe der Betroffene nicht nachvollziehbar begründet, weshalb ihm die Vorlage nicht möglich gewesen sei. Diese fehlende Mitwirkung hatte schon das Landesverwaltungsgericht dazu bewogen, davon auszugehen, dass der Mann aufgrund eines Antrags seinerseits die türkische Staatsangehörigkeit wiedererworben habe.

Ob der Mann jetzt das Land verlassen muss, steht auf einem anderen Blatt Papier. Er kann etwa die österreichische Staatsbürgerschaft neu beantragen oder einen anderen Aufenthaltstitel beantragen. Beim VwGH liegen übrigens derzeit keine weiteren gleichgearteten Fälle, allerdings dürften bereits einige in der „Pipeline“ sein.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache

FPÖ deckte Skandal auf
Die FPÖ hatte im März 2017 die Causa Doppelstaatsbürgerschaften mit einem brisanten Datenstick überhaupt erst ins Rollen gebracht. Darauf befanden sich rund 100.000 Namen von Türken, die in Österreich leben und beide Staatsbürgerschaften angenommen haben sollen. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache forderte dann im August des Vorjahres, etwa 20.000 „Scheinstaatsbürgern“ den österreichischen Pass abzunehmen. Experten schätzen, dass sich sogar rund 30.000 Doppelstaatsbürger hierzulande befinden.

Am Montag betonte Strache indes, dass die Bundesregierung die im Regierungsprogramm vorgesehene Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler umsetzen werde. Auch, wenn es „keinen großen Jubel“ gebe, werde man dies „im Einvernehmen mit Italien“ realisieren. Die italienische Regierung stand dem Vorhaben bisher ablehnend gegenüber. Zuletzt meldete sich etwa Innenminister Matteo Salvini diesbezüglich zu Wort. Österreich entscheide, wer die Staatsbürgerschaft bekomme - wie Italien ja auch Kroatien und Slowenien nicht gefragt habe, als es den Italienern dort seine Staatsbürgerschaft gegeben habe, argumentierte Strache.

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