Statt sie in ihr Hotel zu bringen, hat ein Wiener Taxifahrer eine 18 Jahre alte Schülerin mit in seine Wohnung genommen, wo er ohne entsprechendes Einvernehmen an ihr sexuelle Handlungen vorgenommen hat. Am Donnerstag wurde der 37-Jährige am Landesgericht für Strafsachen wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person zu drei Jahren Haft verurteilt.
Das Mädchen hatte in der Nacht auf den 10. Mai 2018 in der - mittlerweile geschlossenen - Diskothek Bollwerk in Wien-Donaustadt gefeiert. Eine Freundin setzte die 18-Jährige, die im Übermaß Wodka Red Bull konsumiert hatte, am Ende in ein Taxi und forderte den Fahrer auf, sie zu ihrem Hotel zu chauffieren.
Während der Fahrt musste der Taxler mehrmals anhalten, damit sich die Schülerin übergeben konnte. Zwischendurch schlief sie immer wieder ein bzw. dämmerte weg. Statt in ihrem Zimmer landete die 18-Jährige in der Wohnung des Taxlers in Favoriten, wo sie mitbekam, dass der doppelt so alte Mann sie entkleidete. Wie Staatsanwältin Julia Kalmar erläuterte, war die Schülerin aufgrund ihrer hochgradigen Alkoholisierung nicht in der Lage, den zudringlichen Mann abzuwehren. Laut Anklage kam es zu Oral- und Vaginalverkehr.
„Es war alles einvernehmlich“
Der Taxler stellte das nicht in Abrede, „aber es war alles einvernehmlich“, wie sein Verteidiger Arthur Machac betonte. Die beiden hätten sich „während der Fahrt geeinigt, dass sie bei ihm schläft“. Der Angeklagte berichtete dazu im Detail, die 18-Jährige habe ihm erklärt, sie sei Single: „Ich bin auch Single. Ich habe ihr gesagt, wenn du willst, kann du bei mir schlafen.“ Sie habe zugestimmt, wobei er ungeachtet ihres mehrmaligen Erbrechens nicht den Eindruck gehabt habe, dass sie stark betrunken war: „Sie war ganz bei Bewusstsein.“
In der Wohnung sei die Initiative von dem Mädchen ausgegangen, behauptete der 37-Jährige, indem er auf dem Tisch vor dem Vernehmungssessel dem Schöffensenat die Bewegungen demonstrierte, mit denen die 18-Jährige ihn erregt habe. „Die Frau hatte Lust. Sie hat niemals Nein gesagt“, beteuerte er. Im Übrigen habe er die Frau für 25 und damit wesentlich älter gehalten.
18-Jährige in fremder Wohnung aufgewacht
Als die 18-Jährige um 5.45 Uhr in der fremden Wohnung aufwachte, war sie in dieser eingesperrt. Der Taxler hatte zu diesem Zeitpunkt wieder seine Arbeit aufgenommen und die Tür hinter sich abgeschlossen. Die 18-Jährige musste mit ihrem Handy die Polizei anrufen, die sie aus ihrer misslichen Lage befreite.
„Ich war komplett weg, wenn ich das so sagen darf“, beschrieb die 18-Jährige, die äußerlich keineswegs älter wirkte, im Zeugenstand ihren Zustand während der Taxifahrt. Sie habe den Taxler gebeten, sie ins Spital zu bringen, weil es ihr so schlecht ging. Sie habe „nicht mehr gehen und stehen können“. Bevor die Schülerin zu den inkriminierten Handlungen befragt wurde, wurde die Öffentlichkeit aus Opferschutzgründen ausgeschlossen. Wie sich aus dem weiteren Verhandlungsverlauf ergab, legte sie in ihrer Zeugeneinvernahme offen, dass sie sich ausschließlich zu Frauen hingezogen fühle und auch in einer festen Beziehung lebe.
„Das ist wirklich das Allerletzte“
„Das ist wirklich das Allerletzte, ein Mädchen, das sich in so einem Zustand in ein Taxi setzt, so zu missbrauchen“, schimpfte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag. Das Urteil - drei Jahre Haft - ist nicht rechtskräftig. Der Taxler, der zu Beginn der Verhandlung verraten hatte, er wolle sich demnächst selbstständig machen, bat um Bedenkzeit. Die Anklägerin gab vorerst keine Erklärung ab.
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