Namensschilder an Klingeln und Postkästen dürfen doch bleiben! Nachdem bekannt geworden war, dass Wiener Wohnen 220.000 Türschilder aufgrund der neuen EU-Datenschutzverordnung ändert, gab die EU-Kommission nun Entwarnung. Ein Sprecher der EU-Behörde erklärte am Donnerstag in Brüssel, dass die Verordnung diesen Bereich gar nicht reguliere. Zuständig für die Auslegung seien die nationalen Datenschutzbehörden. Wiener Wohnen muss sich nun wohl vorwerfen lassen, überzogen zu handeln.
In Wien war die Debatte durch die Beschwerde eines Gemeindebaumieters über seinen Namen an der Gegensprechanlage entstanden. Wiener Wohnen kündigte deshalb vergangene Woche an, bis Jahresende die Namensschilder bei allen rund 2000 Gemeindebauten durch neutrale Bezeichnungen mit Top-Nummern zu ersetzen.
Die für Datenschutz zuständige Magistratsabteilung 63 sei nämlich zur Erkenntnis gelangt, dass die Verbindung von Nachname und Türnummer gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verstoße.
Verbot besteht seit 1980
Diese Pflicht der Geheimhaltung betrifft nach der Überzeugung österreichischer Datenschützer auch private Vermieter und Genossenschaften. Die ARGE Daten wies darauf hin, dass ein Verbot der Kenntlichmachung ohnehin schon seit 1980 bestehe. Seit Mai 2018 seien jedoch die Sanktionsmöglichkeiten verschärft.
„Brauchen trotzdem Zustimmung der Mieter“
Wiener Wohnen bleibe trotz EU-Entwarnung dabei: Die Namensschilder werden durch Top-Nummern getauscht. „Es stimmt, es ist nicht explizit verboten, aber wir brauchen trotzdem die Zustimmung der Mieter, dass wir die Daten verarbeiten dürfen, und die haben wir nicht“, begründete ein Sprecher das Vorgehen am Donnerstag.
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