Ausbau der Betreuung

180 Mio. €: Jetzt doch mehr Geld für die Kinder

Österreich
24.10.2018 15:00

Nach langem Hin und Her ist es jetzt fix: Für den Ausbau der Kinderbetreuung gibt es jährlich 180 Millionen Euro - und damit mehr, als der Bund ursprünglich dafür investieren wollte. Der Fokus liegt auf dem Ausbau für die Unter-Dreijährigen. Auch das umstrittene Kopftuchverbot kommt.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat die 15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung beschlossen. In Summe werden dadurch jährlich 180 Millionen in die Kinderbetreuung investiert - das Geld ist bis zum Kindergartenjahr 2021/22 gesichert.

(Bild: APA/Statistik Austria, krone.at-Grafik)
(Bild: APA/Statistik Austria, stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

Ernst nach Kritik aus roten und schwarzen Bundesländern fließt jetzt Geld
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zeigte sich darüber erfreut, dass es nun doch mehr Geld für die Kleinen geben wird und das Kopftuchverbot für Kinder kommt. Ursprünglich hatte der Bund eine Kürzung vorgeschlagen und wollte künftig nur noch 110 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stellen. Erst nach heftiger Kritik aus SPÖ- und auch ÖVP-geführten Ländern kommen weiterhin 142,5 Millionen Euro pro Jahr vom Bund. Die Länder zahlen mit 38 Millionen Euro um zehn Millionen mehr als bisher. Macht dann insgesamt 180 Millionen Euro, die in das Betreuungsangebot investiert werden.

Auch Kopftuchverbot kommt
 Der Fokus der neuen 15a-Vereinbarung liegt auf dem Ausbau für die Unter-Dreijährigen. Außerdem bringt die Vereinbarung die Einführung des umstrittenen Kopftuchverbots. Dieses war einer der Punkte, die in der Begutachtungsphase in Kritik standen. Das Kopftuchverbot kommt nun trotzdem. „Hinsichtlich der freien und selbstbewussten Entwicklung junger Mädchen ist mir besonders wichtig, dass diese frei von religiösem Zwang erfolgen kann“, erklärte Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) dazu. Auf die Frage, ob das Kopftuch als Nächstes auch an Volksschulen verboten werden soll, verwies Kurz auf das generelle Ziel, dass Frauen nicht zur Verhüllung gezwungen werden dürfen.

Juliane Bogner-Strauß (Bild: APA/Herbert Neubauer)
Juliane Bogner-Strauß

Bevorzugung von berufstätigen Eltern
 Außerdem bringt die neue Vereinbarung eine Bevorzugung von berufstätigen Eltern und Wiedereinsteigerinnen, wenn es um die Vergabe von geförderten Kindergartenplätzen geht. Vorgesehen ist auch die verbindliche Vermittlung von grundlegenden Werten der österreichischen Gesellschaft und die Stärkung von Tageseltern als Alternative und Ergänzung zu elementaren Bildungseinrichtungen. Der offizielle Fahrplan: Der endgültige Beschluss ist für Ende November vorgesehen. In Kraft tritt die 15a-Vereinbarung dann rückwirkend per 1. September 2018.

Kronen Zeitung

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