Nachdem die Bundesregierung am Mittwoch die Einführung eines Kopftuchverbots für Kindergartenkinder beschlossen hat, gehen die Überlegungen weiter, ein solches auch für Volksschülerinnen einzuführen. Während Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) auf das generelle Ziel verweist, dass Frauen in Österreich nicht zur Verhüllung gezwungen werden dürfen, konkretisiert Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ), dass man dahin gehend derzeit „alle rechtlichen Möglichkeiten“ prüfe. Geht es nach der Lehrergewerkschaft, sei ein Kopftuchverbot bis zum 14. Lebensjahr „notwendig“.
Selbst eine Verfassungsänderung sei nicht ausgeschlossen, sagte Strache gegenüber dem „Standard“. Es gelte wie beim Kopftuchverbot in den Kindergärten, „Mädchen vor dem Kopftuchzwang, oftmals von ihren Familien ausgehend, zu schützen und ihre freie und gleichberechtigte Entwicklung zu fördern“, so der Vizekanzler weiter. Er gehe davon aus, dass die Bundesländer auch dabei ihre Zustimmung „nicht verweigern werden - und wenn doch, dann werden die Landeshauptleute ihren Bürgern dies erlären müssen“.
Lehrergewerkschafter: „Kopftuchverbot bis zum 14. Lebensjahr notwendig“
Für den Sprecher der Lehrergewerkschaft, Paul Kimberger, ginge dies aber noch nicht weit genug, wie er im „Kurier“ bekräftigt. Aus seiner Sicht wäre ein Kopftuchverbot bis zum 14. Lebensjahr „notwendig“, ab da sei man religionsmündig. „Kinder sollen sich frei entwickeln“, so Kimberger, der auch mit einem Kopftuchverbot für Lehrerinnen „kein Problem“ hätte.
„Unverantwortlich, dass Kinder am Ramadan teilnehmen“
Was für ihn aber sehr wohl ein Problem sei, dass Kinder am Fastenmonat Ramadan teilnehmen müssten. „Es ist unverantwortlich, dass Kinder, die mitten in der Entwicklung sind, den ganzen Tag über nichts essen und trinken dürfen.“ Er sei dafür, dass Kinder vor solchen Ritualen geschützt werden - „wenn nötig, mit einem Gesetz“.
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