Bisher hielten sich die Beschwerden wegen des neuen Arbeitszeitgesetzes in Grenzen, ein Fall in Wien hat nun jedoch die Arbeiterkammer auf den Plan gerufen. Der Chef eines Wiener Restaurants wollte Fatma B., seit knapp 20 Jahren dort als Hilfsköchin beschäftigt, zu einem regelmäßigen Zwölfstundentag zwingen. Sie lehnte ab - und wurde prompt gekündigt.
Am 1. September trat das neue Arbeitszeitgesetz in Kraft, es erlaubt den Zwölfstundentag und die 60-Stunden-Woche. Allerdings auf freiwilliger Basis. Der Chef eines Wiener Restaurants legte das Gesetz auf seine eigene Art aus und nutzte es, um eine ältere Arbeitnehmerin loszuwerden. Einen Tag vor der Gültigkeit der neuen Regeln rief er Fatma B. zu sich.
Arbeitgeber setzte Frau massiv unter Druck
Die 56-Jährige arbeitet seit 1999 als Hilfsköchin in dem Betrieb, und zwar Teilzeit. Nun teilte der Arbeitgeber der Frau mit, dass sie künftig zwölf Stunden pro Tag am Herd stehen müsse. Fatma B. suchte einen Kompromiss, bot an, 40 Stunden in der Woche zu arbeiten. Doch das war dem Chef nicht genug, er setzte die Köchin unter Druck, bis sie eine „einvernehmliche“ Auflösung des Arbeitsverhältnisses unterschrieb.
AK fordert Abfertigung
„Das ist genau, was wir befürchtet haben: Seit Inkrafttreten des Zwölfstundentag-Gesetzes machen die Arbeitgeber Druck“, kritisiert AK-Präsidentin Renate Anderl. Die Arbeiterkammer fordert nun für die Köchin die Abfertigung in der Höhe von sechs Monatsgehältern ein - in vier Monaten hätte Fatma B. ihr 20-jähriges Dienstjubiläum gehabt und die Abfertigung wäre wesentlich höher gewesen. Die Köchin soll auch nicht die einzige Betroffene in dem Betrieb sein. Gewerkschafter Roman Hebenstreit: „Viele Kolleginnen und Kollegen haben Angst, sich zu wehren. Von Freiwilligkeit kann also bei diesem Husch-Pfusch-Gesetz keine Rede sein, denn die Beschäftigten sind und bleiben wirtschaftlich abhängig.“
Doris Vettermann, Kronen Zeitung
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