Schreckensmoment der unangenehmen Art an Halloween im Wiener Prater: Ein elf Jahre altes Mädchen ist am Mittwochabend aus dem Fahrgeschäft „Extasy“ geschleudert und verletzt worden. Das Kind einer Urlauberfamilie kam entgegen ersten Befürchtungen mit einer Knöchelverletzung und einem geprellten Arm davon. Das berühmt-berüchtigte Überkopfkarussell, das mit einer Beschleunigung von bis zu 3G wirbt, hatte erst vor Kurzem mit neuen Enthüllungen zu einem mysteriösen Todesfall aus dem Jahr 2010 für Schlagzeilen gesorgt.
Der Unfall ereignete sich gegen 22 Uhr in der Halloween-Nacht mitten im bunten Treiben im Wiener Prater. Beim „Extasy“ drehen sich mehrere Gondeln horizontal im Kreis, werden dabei aber auch vertikal um die eigene Achse geschleudert. Das Überkopfkarussell befindet sich unweit vom Riesenradplatz und gilt als eine der Top-Attraktionen des Praters (siehe Video unten) und wird immer wieder auch gerne von Adrenalinjunkies für Herausforderungen, etwa sogenannte Nicht-Kotzen-Challenges, genützt. Auch ein großer Mobilfunkbetreiber warb im Vorjahr mit einer eigenen „Extasy“-Challenge, bei der Teilnehmer während der Fahrt etwa mit ihrem Smartphone Fragen beantworten mussten.
Laut Wiener Berufsrettung, die mit zwei Teams im Einsatz war, wurde das Mädchen unter noch ungeklärten Umständen aus der Gondel geschleudert und landete an der Innenwand der Begrenzung des Fahrgeschäfts. Obwohl die Verletzungen der Elfjährigen weniger schlimm waren als zunächst befürchtet, sei sie in den Schockraum eines Spitals gebracht worden, sagte Sprecherin Corina Had. Bilanz des Schreckens für den Teenager: eine Knöchelverletzung und ein geprellter Arm.
Hat sich der Sicherheitsbügel geöffnet?
Die Polizei hat indessen Ermittlungen aufgenommen, wie das Mädchen aus der Gondel geschleudert werden konnte. Dazu habe man das Material aus der Videoüberwachungskamera des Fahrgeschäfts zur Auswertung sichergestellt. „Das wird in den nächsten Tagen gesichtet und daraus hoffen wir, dann nähere Schlüsse ziehen zu können“, so Polizeisprecher Daniel Fürst. Brisant ist vor allem die Frage, ob sich der Sicherheitsbügel gelöst haben könnte und die junge Urlauberin deshalb aus der Gondel geschleudert wurde.
Die „Extasy“-Betreiberin verneint dies und betont zudem die vorgegebene Mindestgröße von 1,30 Metern, um überhaupt einsteigen zu dürfen. „Wir haben das Videomaterial bereits gesichtet. Das Mädchen dürfte unerlaubterweise einen Rucksack getragen haben, der den Bügel daran gehindert hat, ganz einzurasten“, sagte Betreiberin Katja Kolnhofer am Donnerstag gegenüber ORF.at. Der Bügel sei jedoch nicht aufgegangen. „Das ist technisch gar nicht möglich“, betonte Kolnhofer. Groß genug sei das Mädchen jedenfalls gewesen - auf dem Video sei auch ersichtlich, dass der Kassier sie an die Kontrolllinie für Körpergröße stelle.
Das „Extasy“ ging jedenfalls noch in den Abendstunden am Mittwoch wieder in Betrieb, auch am Donnerstag lief der Betrieb laut Kolnhofer ganz normal weiter. Allerdings gibt es - zur Sicherheit - eine Anpassung der Mindestgröße: Statt 1,40 Metern müssen Fahrgäste jetzt mindestens 1,50 Meter groß sein.
Mann starb 2010 unter mysteriösem Umständen
Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass das „Extasy“-Karussell in den Negativschlagzeilen ist: 2010 kam ein 34 Jahre alter Mann unter mytseriösen Umständen ums Leben, als er vor dem Kassahäuschen der Prater-Attraktion aufschlug. Damals ging man von einem tragischen Unfall aus. Die von den Angaben eines Mitarbeiters gestützte Annahme: Das Opfer sei über die Absperrung gesprungen und von außen in das Fahrgeschäft gelaufen.
Allerdings meldete sich erst vor wenigen Monaten jener frühere Mitarbeiter und behauptete gegenüber der Rechercheplattform Addendum, der Mann sei aus der Gondel gefallen. Als Ursache gab der Ex-Mitarbeiter, der bis 2015 den Startknopf des Überkopfkarussells drückte, einen defekten Sicherheitsbügel an.
Überhaupt sprach der Mann von schweren Sicherheitsmängeln, die es viele Jahre gegeben haben soll. Die Vertuschung dieser Sicherheitsmängel habe den 34-Jährigen das Leben gekostet, ist der ehemalige Pratermitarbeiter überzeugt. Weil ihn sein Gewissen jahrelang geplagt habe, habe er sich dazu entschloßen an die Öffentlichkeit zu gehen, begründete er acht Jahre nach dem Tod des 34-Jährigen, warum er seine ursprüngliche Aussage gegenüber der Polizei nun widerrufe.
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