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Mit dem erzielten Vergleich wird eine mehrjährige Phase der Verhandlungen und Gerichtsverfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und Mitgliedern des BCH über die urheberrechtliche Abgabepflicht von PCs beendet.
Forderung nach Modernisierung des Urheberrechts
Für den BCH stellt die Vereinbarung nur einen "hinnehmbaren Kompromiss" dar, weil die Hersteller damit nach langen Jahren der Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten endlich "die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit" erhalten würden. Für die Verbraucher in Deutschland werde der Vergleich dagegen weitere Belastungen bringen, eine grundsätzliche Modernisierung des Urheberrechts und seine Anpassung an das digitale Zeitalter stünden nach wie vor aus, kritisierte der Verband.
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