Das Verfahren gegen den Direktor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Peter Gridling, wird eingestellt. Das hat die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien entschieden, wie Behördensprecher Michael Klackl am Freitag bekannt gab.Gegen die übrigen unter Tatverdacht geratenen BVT-Beamten wird hingegen weiter ermittelt. „Diese Verfahren sind weiterhin im Gang“, erläuterte Klackl. Es müsse noch umfangreiches Datenmaterial ausgewertet werden.
Gegen Gridling war in der BVT-Affäre von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt worden. Er wurde verdächtigt, nicht ordnungsgemäß die Löschung von sensiblen Daten - und zwar EDIS-Daten (Informationssystem des BVT) sowie Daten in der Causa Lansky - veranlasst zu haben und die missbräuchliche Herstellung von Kopien dieser Daten nicht unterbunden zu haben.
Mitte März wurde er von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) suspendiert. Bereits Ende Mai wurde die Suspendierung wieder aufgehoben. Gridling kehrte am 23. Mai an seinen Schreibtisch zurück. „Der zuletzt vom Oberlandesgericht Wien bestätigte Anfangsverdacht gegen Gridling hat sich in dem umfassenden Ermittlungsverfahren nicht erhärtet“, teilte Klackl mit.
Hinsichtlich der vorgenommenen Verfahrenseinstellung erläuterte Klackl: „Der Oberstaatsanwaltschaft Wien war es von Anfang an ein besonderes Anliegen, dem gesetzlichen Auftrag entsprechend das Ermittlungsverfahren in der Causa BVT unter Einbeziehung aller Argumente, sowohl der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wie auch der Verteidigung zu prüfen. Aus Anlass eines Einstellungsantrags von Peter Gridling wurden sämtliche vorliegenden Ermittlungsergebnisse zusammenfassend und gründlich evaluiert. Am Ende des Tages hat sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt.“
Opposition sieht sich bestätigt
Für den SPÖ-Fraktionsführer im U-Ausschuss, Jan Krainer, kommt die kommt die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen BVT-Chef Peter Gridling „nicht überraschend“. Von Anfang an hätten die Vorwürfe gegen ihn sehr konstruiert gewirkt und hätten ausschließlich auf den Aussagen der vom Innenministerium vermittelten Zeugen beruht. Deshalb sei zu erwarten gewesen, dass sich diese Vorwürfe in Luft auflösen, sagte Krainer. Auch die NEOS-Vertreterin im U-Ausschuss, Stephanie Krisper, als auch ihre Kollegin von der Liste Pilz, Alma Zadic, begrüßten die Entscheidung der Oberstaatsanwaltschaft.
Krisper: „Vorwürfe in Luft aufgelöst“
Krisper bezeichnete es als „gut“, dass die Oberstaatsanwaltschaft „nun spät aber doch dieser unwürdigen Posse ein Ende setzt“. Sie verwies darauf, dass die gesamten Vorwürfe gegen Gridling auf den Zeugenaussagen jener Personen beruhten, die aus dem Innenministerium der Korruptionsstaatsanwaltschaft vermittelt wurden. Diese konstruierten Vorwürfe würden sich nun in Luft auflösen, meinte Krisper. Sie stellt sich nun auch die Frage, ob die vom Innenministerium „präparierten“ Zeugen deshalb strafbares Handeln vorwarfen, um damit den Weg zur Hausdurchsuchung im BVT zu ebnen.
Auch Zadic meinte, dass erst durch das Verfahren gegen Gridling, die Razzia im BVT möglich gewesen sei. Sie argumentierte, dass die nun eingestellten, strafrechtlichen Ermittlungen dazu geführt hätten, dass die geheimen Akten nicht mehr sicher seien.
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