Ein 17-Jähriger hat am späten Donnerstagnachmittag mit einem E-Roller auf dem Gehsteig der Simmeringer Hauptstraße eine Achtjährige niedergestoßen. Das Mädchen, das in Begleitung seiner Eltern unterwegs war, wurde mit leichten Kopfverletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Vorfälle wie diese häufen sich laut Polizei.
Laut Polizeisprecher Paul Eidenberger fuhr der Jugendliche vorschriftswidrig mit dem E-Roller auf dem Gehsteig, und das auch noch zu schnell.
Laut Straßenverkehrsordnung gelten für E-Scooter und -Roller die selben Vorschriften wie für Fahrräder, wie Eidenberger erläuterte. Das bedeutet, dass Schutzwege und Gehsteige nicht befahren werden dürfen. Dementsprechend hätte der 17-Jährige die Fahrbahn oder den Radweg benutzen müssen.
Hohe Strafen drohen bei Alkoholisierung
„Dass die E-Scooter auf Gehsteigen fahren, ist eines der häufigsten Probleme“, so Eidenberger. „Außerdem halten sich viele nicht an die Promillegrenze.“ Erlaubt sei ein maximaler Blutalkoholwert von unter 0,8 Promille. Liegt der Wert darüber oder verweigert der E-Scooter-Fahrer einen Alkoholtest, so kann dies teuer werden: Von 800 bis zu 5400 Euro Strafe drohen.
Aber auch bei der Leihgebühr für die Flitzer muss man ganz schön tief ins Börsel greifen. Pro Anmeldung wird ein Euro berechnet, für jede Minute werden zusätzlich 15 Cent hinzugefügt. Für eine halbe Stunde mit dem E-Scooter muss man 5,50 Euro zahlen. Bereits drei Unternehmen verleihen derzeit in Wien insgesamt etwa 1200 Scooter.
Viele E-Scooter-Fahrer zu schnell unterwegs
Da dieser Trend sehr neu sei, könne man noch nicht genau beziffern, wieviel Übertretungen es mit den flotten Stadtflitzern gibt, so die Polizei. Sicher ist jedoch, dass es vor allem in Begegnungszonen wie der Mariahilferstraße zu Problemen kommt. Dort dürfen E-Scooter wie Fahrräder nur in Schrittgeschwindigkeit, also mit fünf km/h, gefahren werden. Tatsächlich sausen E-Scooter-Benutzer dort aber meist in Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h durch die Fußgängermenge.
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