OGH gibt Frau recht

97 Tage im Jahr krank: Kündigung nicht rechtens!

Wien
05.11.2018 09:16

Insgesamt 97 Tage ist eine Bimfahrerin in Wien binnen eines Jahres im Krankenstand gewesen. Das hatte schließlich zur Kündigung geführt, weil - so die Argumentation der Wiener Linien - die Frau nicht mehr in der Lage gewesen sei, ihren Dienstpflichten nachzukommen. Der Fall ging vor Gericht. Zwei Instanzen gaben dem Unternehmen recht, doch der OGH urteilte nun doch zugunsten der Frau …

Fast 100 Tage im Krankenstand war Gerlinde S. (Name geändert) im Jahr 2016. Aus den unterschiedlichsten Gründen, wie die „Presse“ berichtet: Blasenentzündungen, Grippe, Ohrenschmerzen, Gehörsturz, Panikattacken etc. finden sich auf der Liste der Beschwerden. 

Bereits Jahre davor hatte das Unternehmen sie gewarnt, dass die hohe Zahl an Krankenständen das Ende ihrer Karriere bedeuten könnte. Anfang 2017 war es dann so weit. Im Februar wurde S. gekündigt, im März war sie erneut krankgemeldet - diesmal wegen psychischer Probleme.

(Bild: APA/Hans Punz)

Am Tag der Kündigung dienstfähig
Seitens der Wiener Linien wurde argumentiert, dass die Bimfahrerin nicht mehr ihren Dienstpflichten hätte nachkommen können. Die Frau entgegnete aber, dass ihre Krankheiten ganz unterschiedliche Gründe gehabt hätten, die aber nicht bedeutet hätten, dass sie nicht in Zukunft wieder hätte Dienst tun können. Zudem sei sie am Tag ihrer Kündigung dienstfähig gewesen. Die psychischen Beschwerden danach würden unmittelbar mit der Kündigung zusammenhängen.

Arbeits- und Sozialgericht wiesen die Klage der Frau zunächst ab, auch das Oberlandesgericht bestätigte laut „Presse“ die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Der Grund: Durch die überdurchschnittliche Häufigkeit an Krankenständen sei die ordentliche Verrichtung des Dienstes verhindert worden.

 Zukunftsprognose nicht berücksichtigt
Der Oberste Gerichtshof urteilte dann aber zugunsten von Gerlinde S. Die Vorinstanzen hätten nämlich prüfen müssen, ob es nicht eine positive Zukunftsprognose für die Frau gegeben hätte - was aber verabsäumt wurde. Kurzum: Die Vielzahl an Krankenständen vor der Kündigung reicht nicht aus, um das Dienstverhältnis zu beenden. 

Der Justizpalast in Wien, Sitz des Obersten Gerichtshofes (Bild: APA/Roland Schlager)
Der Justizpalast in Wien, Sitz des Obersten Gerichtshofes

In der Privatwirtschaft ist es allerdings deutlich leichter, wegen zu vieler Krankenstände gekündigt zu werden, als es im Vertragsbedienstetengesetz der Stadt Wien festgeschrieben ist.

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