Der Prozess hatte im März für großes Aufsehen und Schlagzeilen gesorgt: Ein Afghane und ein Somalier mussten sich wegen des Vorwurfs der mehrfachen Vergewaltigung eines 15 Jahre alten Mädchens in Tulln verantworten. Sie wurden im Zweifel freigesprochen. Die Urteile wurden danach heiß diskutiert und ließen die Wogen hochgehen. Nun hat der Afghane, der im Sommer in seine Heimat abgeschoben wurde, eine Entschädigungszahlung erhalten - in der Höhe von mehr als 6300 Euro.
Diesen Betrag erhielt der Mann für 315 Tage, die er in U-Haft verbrachte. Ihr Mandant habe sich mit dem Betrag abgefunden, berichtete Rechtsanwältin Andrea Schmidt am Donnerstag von einer außergerichtlichen Einigung. Die Höhe der möglichen Entschädigung beträgt 20 bis 50 Euro pro Tag des Freiheitsentzugs. Seit einer Novelle des Strafrechtlichen Entschädigungsgesetzes 2005 haben rechtskräftig freigesprochene Angeklagte auch dann Anspruch auf Haftentschädigung, wenn der Freispruch im Zweifel erfolgte.
Der ebenfalls freigesprochene Somalier wartet noch auf die beantragte Entschädigung, er befindet sich nach wie vor in Österreich, hieß es seitens der Rechtsanwältin Valentina Murr. Gegen ihn waren nach dem Freispruch weitere Vorwürfe laut geworden, diese „lösten sich allerdings in Luft auf“, zitierte die Tageszeitung „Kurier“ die Juristin.
Vergewaltigung bestritten
Die Anklagebehörde hatte den beiden jungen Männern vorgeworfen, eine damals 15-Jährige am 25. April 2017 auf dem Weg vom Bahnhof Tulln zur Wohnung ihres Vaters verfolgt und mehrfach vergewaltigt zu haben.
Sowohl der Afghane als auch der Somalier bekannten sich in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess am 27. März nicht schuldig. Die Männer sprachen demnach davon, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sei. Sie wurden schlussendlich im Zweifel freigesprochen. Die Freisprüche hatten danach auf breiter Front Empörung ausgelöst.
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