Die Sexismus-Ausschreitungen gegen Ex-Nationalratsabgeordnete Sigrid Maurer und andere Entgleisungen - etwa gegen Puls-4-Moderatorin Corinna Milborn oder ÖVP-Umweltministerin Elisabeth Köstinger - im Cyberspace haben die Rufe nach Maßnahmen gegen verbale Gewalt lauter werden lassen. Am Dienstag hat sich die Regierung bei einem Gipfeltreffen mit dem Thema beschäftigt. Als Lösung verspricht sie mehr Möglichkeiten zur Strafverfolgung im Cyberspace.
Beim Anti-Gewalt-Gipfel am Dienstag hat die Regierungsspitze um ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz und FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache gemeinsam mit Frauen-, Innen-, Medien- und Justizministerium nach Lösungen für die Hass-Problematik im Internet gesucht - und diese laut eigener Einschätzung auch gefunden.
Kanzler und Vizekanzler sprechen vom „digitalen Vermummungsverbot“ - es gehe dabei aber nicht um Überwachung oder eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern lediglich darum, dass Täter für die Behörden leichter identifizierbar würden, wird betont. Auf eine generelle „Klarnamen-Pflicht“, die zuvor kolportiert worden war, verzichtet die Regierung.
Bei Facebook & Co. umsetzbar?
Experten hatten sich bereits im Vorfeld skeptisch gezeigt, dass ein Klarnamen-Gesetz auf nationaler Ebene umsetzbar wäre und sich dadurch etwas ändere - schon allein, weil internationale Player wie Facebook für Österreichs Justiz und Politik schwer greifbar sind.
Klar ist: Viele Hasspostings werden unter Pseudonym verbreitet, der reale Urheber ist somit oft schwer nachvollziehbar. Das lässt bei vielen Internetnutzern die Hemmungen fallen und verleitet manche zu Entgleisungen. Ihm gehe es daher um eine „De-Anonymisierung“ im Internet, erklärte Medienminister Gernot Blümel.
Strache will „Balance zwischen Freiheit und Schutz“
Die „richtige Balance zwischen Freiheit und Schutz“ will FPÖ-Vizekanzler Strache sicherstellen, der sich - ebenso wie Kanzler Kurz - selbst als Betroffener sieht. Strache: „Auch meine Ehefrau, die gerade schwanger ist, wird mit unfassbaren Postings konfrontiert.“ Um ihn oder den Kanzler gehe es hier aber nicht.
Dass der Name eines verbalen Gewalttäters in einem sozialen Netzwerk bekannt ist bzw. bekannt gemacht werden kann, bedeutet allerdings bislang nicht, dass dieser auch juristisch belangt werden kann. Internetexpertin Ingrid Brodnig kommentierte außerdem: „Anonymität ist mit ein Grund, dass Menschen online oft ungebremst und so brutal agieren. Nur ist die Anonymität nicht der einzige Grund für Hass im Netz.“
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