Oberst M., der Bundesheer-Offizier, der seit 1992 geheime Informationen an Russland weitergegeben haben soll, ist nach zwei Tagen Verwahrungshaft wieder zu Hause. Das Landesgericht Salzburg lehnte am Dienstag den Haftantrag der Anklagebehörde ab. M. muss nun Weisungen befolgen, sonst droht die neuerliche Festnahme.
Oberst M. ist offenbar ein ruhiger, unauffälliger Typ. Seit fünf Jahren ist er in Pension. Und seit wenigen Tagen österreichweit das Gesprächsthema: Mehr als 25 Jahre lang soll der Salzburger den Russen pikante Infos zugeschanzt haben.
Doch laut seinem Anwalt Michael Hofer soll er nie Staatsgeheimnisse verraten haben - überhaupt gar keinen Zugang zu solchen gehabt haben. Dies wird ihm aber von der Staatsanwaltschaft Salzburg vorgeworfen: dringlicher Tatverdacht hinsichtlich §256 und §252 StGB sowie nach §26 Militärstrafgesetz.
Oberst will keine Staatsgeheimnisse verraten haben
„Mein Mandant hat mir zugesichert, dass er keine Staatsgeheimnisse verraten hat. Er ist sehr froh über die Entscheidung des Gerichts“, so Hofer im Gespräch mit der „Krone“. „Er fühlt sich nicht als Spion.“
Obwohl nach wie vor Tatverdacht besteht, wies eine Haftrichterin des Landesgerichts Salzburg den Antrag auf Untersuchungshaft ab. Weil sie keine Fluchtgefahr und keine Tatbegehungsgefahr ortet: M. sei bestens sozial integriert und unbescholten. Da er in Pension ist, habe er ohnehin keinen Zugang zu Infos, teilt Gerichtssprecher Peter Egger mit. Alle Kommunikationsmittel wurden sichergestellt, es bestehe absolutes Kontaktverbot mit Geheimdiensten bzw. Kontaktmännern.
Zudem muss sich M. täglich bei der Polizei melden. „Bei Weisungsbruch droht ihm die sofortige Festnahme“, so Egger. Gegen die Haft-Ablehnung reichte die Staatsanwaltschaft noch am Mittwoch Beschwerde ein. Nun ist das Oberlandesgericht Linz am Zug.
Antonio Lovric, Kronen Zeitung
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