Zu dem Unglück war es im Vorgarten seines Elternhauses in Rohrbach an der Gölsen gekommen, als er mit seiner Bekannten samt deren kleiner Tochter dort eintraf. Als er die Tür aufschloss, stürmten die drei jüngeren Pitbull-Terrier aus dem Haus, rissen das Kind zu Boden und bissen zu. Die Jungtiere hätten der Dreijährigen vermutlich die Decke wegnehmen wollen, die sie in der Hand hielt, vermutete der 24-Jährige vor Gericht. Ungeachtet dessen rettete er das Mädchen, indem er sich schützend über sie warf und dann über den Zaun auf die Straße hob.
Rettung erst mit Verspätung alarmiert
Seitens des Anklägers wurde dem Beschuldigten jedoch angekreidet, dass er nicht sofort die Rettung gerufen hatte. Erst seine telefonisch verständigte Mutter, die von der Arbeit heimeilen musste, brachte das Mädchen ins Spital nach Lilienfeld, von wo es nach der Erstbehandlung ins Landesklinikum St. Pölten gebracht wurde. Der Angeklagte und seine als Zeugin geladene Mutter beteuerten vor Gericht, dass die Hunde zuvor – außer einem heftigen "Begrüßungsritual" – noch nie jemanden verletzt hätten. Seit dem Vorfall dürfen die Tiere nicht spazieren geführt werden.
"Mir sind Hunde lieber als Menschen"
"Was bewegt einen Menschen, sich fünf Pitbull-Terrier zu halten?", wollte der Staatsanwalt am Montag wissen. Dazu führte der 24-Jährige aus, dass er zu seinem Rüden aus dem Tierheim ein Weibchen geholt hatte. Bevor es sterilisiert werden konnte, war jedoch schon der Nachwuchs da. Einen Schulungskurs – ohne Abschlussprüfung – hatte er nur mit dem Rüden besucht. Und: "Mir sind Hunde lieber als Menschen", meinte der Elektroinstallateur.
Verletzter Dreijähriger geht es "erstaunlich gut"
Dem Mädchen geht es laut dem Gutachter dank der Betreuung im Kinderheim Schwedenstift in Perchtoldsdorf psychisch "erstaunlich gut". Dauerfolgen seien dennoch nicht auszuschließen. Das halb abgebissene Ohr wurde replantiert, allerdings hat die Kleine neben Narben im Gesicht eine gravierende, haarlose große Narbe am Kopf.
Übrigens war es genau dieser Vorfall, der am 19. November im Landtag zum Anlass genommen wurde, um ein neues Hundehaltegesetz zu beschließen: Darin wurde die Haltung sogenannter Kampfhunde neu geregelt.
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