Die Liebe zum Fußballverein Dinamo Zagreb und die Anklage nach dem Verbotsgesetz. Das eint die 14 Angeklagten. Sie alle waren vor über drei Jahren bei einer privaten Feier, tranken, sangen Soldaten-Lieder und hoben den rechten Arm. Wiederbetätigung meint der Ankläger, Nationalstolz hingegen die Verteidiger.
Es ist ein „einzigartiges“ Verfahren, eines mit geschichtlichem Hintergrund und einer rechtlichen Frage: Ist der Ustaša-Gruß - also die gleiche Geste wie der „Deutsche Gruß“ - Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn? „Ich sage, es ist rechtlich gleich“, so Staatsanwalt Marcus Neherm, der die Geschworenen auf eine Gesichts-Tour mitnahm.
Zu Hitlers Zeiten ein Marionetten-Staat
1941 kamen die Ustaša in Kroatien an die Macht. Dank Hitler. Der Diktator Ante Pavelić packtierte mit den Deutschen und schuf aus der faschistischen Bewegung den „Unabhängigen Staat Kroatien (NDH)“. Ein Vasallenstaat, eine „Marionette“, wie Neher sagt, von Nazi-Deutschland. 20 Konzentrationslager gab es in Kroatien, zwischen 350.000 und 750.000 Menschen wurden ermordet. Bis 1945.
Fußball-Fans nutzen Symbolik
Die Symbole und Gesten von früher hielten sich bis heute - keimten zudem im Jugoslawien-Krieg neu auf.Gerade kroatische Fußballfans bedienen sich an ihnen, wie am 13. Juni 2015 in Italien. Als vor dem Länderspiel Fans ein Hakenkreuz in den Rasen brannten.
Soldaten-Lieder und Spanferkel
Nur eine Woche nach diesem Skandal trafen sich die „Exil Boys“ zu einer Grillfeier in Hallein. Eine Fan-Gruppierung, die den Bad Blue Boys des GNK Dinamo Zagreb nahesteht. Darunter die 14 Angeklagten: Sie haben mit einer Ausnahme alle kroatische Wurzeln, sind zwischen 23 und 37 Jahren alt und reisten teils Hunderte Kilometer an. Aus der Schweiz, Nürnberg, Wien.
Mit dem erhobenem Arm auf Fotos und Videos
Das Zelt wurde mit Ustaša-Symbolen und einem Hakenkreuz verziert. Es gab Spanferkel und Alkohol. Eine ausgelassene Feier, wie auch auf der Gerichts-Leinwand zu sehen war.
Ein Foto zeigte vier Männer mit ausgestrecktem Arm, dahinter die Ustaša-Fahne neben der des Vatikans. Ein anderes, geschossen um 4.30 Uhr früh in der Salzburger Theatergasse, zeigte die Gruppe - einige heben den rechten Arm. Dies sah damals auch ein Taxler, der die Polizei rief.
Verbaler Schlagabtausch
„Für einen Dritten muss es den Eindruck eines Hitler-Grußes gemacht haben“, weist der Ankläger auf einen bedingten Vorsatz hin.
„Es war kein Ustaša-Treffen, Fußball war das Thema“, hält Anwalt Kurt Jelinek entgegen, der elf der 14 Angeklagte vertritt. „Alle bedauern, bekennen sich aber nicht schuldig.“ Die Anklage sei ein „Versuchsballon“, so Jelinek, der auf das Privatgutachten eines Uni-Professors verwies: Demnach fallen Grüße, Gesten oder Symbole anderer Staaten nicht unter das Verbotsgesetz. Bei diesem gehe es um die Verherrlichung der NS-Zeit, nicht der Ustaša, ergänzte Anwalt Manfred Arthofer. „Ich glaube, dass die Angeklagten stolz auf Kroatien sind.“ Arthofers Beispiel: Die „Schwurhand“ - jene drei Finger, die beim Eid gehoben werden - bedeuten in Kroatien etwas ganz anderes.
Gruß ist „patriotisch“
Die Plädoyers waren derart hitzig, dass Richterin Bettina Maxones-Kurkowski um weniger Emotionalität bat. Von den Angeklagten sagte keiner aus. Die Richterin verlas aber Polizei-Verhöre. Und zitierte einen Angeklagten: „Für mich hat es mit Patriotismus und Nationalstolz zu tun.“ Heute wird weiterverhandelt.
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