Was unter Rot-Schwarz angedacht war, will Türkis-Blau umsetzen: Häftlinge in die gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen. Für diese gilt bislang der Privatpatiententarif, was jährlich enorme Kosten verursacht. Zu bremsen scheinen die Länder, auch das Justizressort hat noch Vorbehalte.
Häftlinge sind nicht krankenversichert. Für deren medizinische Versorgung verrechnen die Krankenanstalten dem Justizministerium den Privatpatiententarif - und dieser liegt deutlich über den von den Gebietskrankenkassen eingehobenen Beträgen. Im Vorjahr haben die Kosten für die medizinische Versorgung im Strafvollzug erstmals die 90-Millionen-Euro-Marke geknackt. Damit haben diese ein Fünftel des Gesamtbudgets gefressen, das 2017 480 Millionen Euro ausgemacht hat.
Länder beteiligen sich mit 12,7 Millionen Euro an den Kosten
Schon in der Vergangenheit hat es Anläufe gegeben, Strafgefangene in die gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen. Gemunkelt wird, dass die Bundesländer bei diesem Vorhaben auf der Bremse stehen. Das würde nicht weiter verwundern, sind doch die Krankenanstalten Ländersache - und die schneiden ordentlich mit, wenn Privatpatiententarife für Häftlinge verrechnet werden. Momentan beteiligen sich die Länder gemäß einer 15a-Vereinbarung mit 12,7 Millionen Euro an den Kosten für die medizinische Versorgung.
Zwei Ministerien, noch keine einheitliche Linie
Auch innerhalb der Regierung scheint man noch keine gemeinsame Linie gefunden zu haben. Informelle Gespräche zwischen Justizminister Josef Moser (ÖVP) und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) habe es bereits gegeben. Während dem Sozialministerium die Umsetzung nicht schnell genug gehen kann, scheint das Justizministerium Vorbehalte zu haben. Noch ist man sich dort unsicher, ob dieses Regierungsvorhaben wirklich die erwarteten Kosteneinsparungen mit sich bringt. Nächstes Jahr soll eine Entscheidung fallen.
Sandra Schieder, Kronen Zeitung
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