Islam „beleidigt“:

Nach Streit bei Imbiss blieb Mann verletzt liegen

Burgenland
21.11.2018 12:04

In den Bauch getreten und anschließend mit einem Faustschlag das Gesicht zertrümmert hat ein Tschetschene einem Ungarn. Der unfassbare Grund: der Täter habe in „Notwehr“ gehandelt, weil sein Opfer den Islam „beleidigt“ habe. Dafür musste der brutale 19-Jährige jetzt auf der Anklagebank Platz nehmen.

Schon bei der Sicherheitskontrolle am Eingang des Gerichts fielen Sadam K. und seine als Zeugen geladenen Freunde den Justiz-Mitarbeitern durch ihr „ungutes“ Verhalten auf. Im Gerichtssaal grinste der Angeklagte den Staatsanwalt fortwährend an, während er erklärte: „Ja, ich habe ihn getreten, aber das war Notwehr.“ „Notwehr?“, fragte die Richterin ungläubig nach. „Ja, der Typ hat den Islam beleidigt. Das darf man nicht tun“, so die Antwort des Tschetschenen. „Und wenn er 100 Mal darüber gelästert hätte, dürfen Sie ihn nicht verletzten. So etwas ist keine Notwehr. Wir sind hier in Österreich, nicht im Kaukasus, ist das klar?“, belehrte die Juristin den Brutalo. „Ich bin ein gläubiger Muslim. Ich bete fünfmal am Tag. Religion muss man respektieren“, entgegnete der Beschuldigte trotzig, woraufhin ihn die Vorsitzende nochmals energisch ins Gewissen redete: „Wenn Ihr Opfer unglücklich gestürzt wäre, hätte es sogar tot sein können. Ist Ihnen das eigentlich bewusst?“

Das psychisch und körperlich schwer traumatisierte Opfer des Tschetschenen wurde per Video zugeschaltet und bestritt, mit dem Angeklagten überhaupt gesprochen zu haben: „Ich habe nur beim Kebapstand gegessen. Plötzlich kam der Täter auf mich zu. Dann setzte es Tritte und Schläge“, schluchzte der Ungar aufgelöst. Er sei seit dem Vorfall arbeitsunfähig und in psychotherapeutischer Behandlung. Zudem müsse er nach wie vor Schmerzmittel nehmen.

Auch die Richterin zweifelte die Darstellung des Angeklagten an: „Es wäre ja für das Opfer quasi Selbstmord gewesen sechs oder sieben Tschetschenen zu provoizieren, zumal es auch körperlich unterlegen ist.“

Zur Einholung eines medizinischen Gutachtens sowie zur Einvernahme weiterer Zeugen wurde der Prozess vertagt.

Kronen Zeitung

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